Niedersachsen behält Sonderrechte

VW-Gesetz

An der Sperrminorität des Landes Niedersachsen soll sich nichts ändern. Darauf habe sich die Koalition nach einer Pressebericht angeblich verständigt.

Die Bundesregierung hat sich über die Neufassung des VW-Gesetzes geeinigt und will an den Sonderrechten des Landes Niedersachsen festhalten. Das Land solle sein umstrittenes Veto-Recht behalten, hieß es am Donnerstag in Regierungskreisen. Sie bestätigten Informationen der «Bild»-Zeitung. Dies wäre ein schwerer Schlag für VW-Großaktionär Porsche, der die alleinige Macht bei Europas größtem Autobauer anstrebt. Porsche hat sich dafür stark gemacht, das VW-Gesetz abzuschaffen.

Niedersachsen zuversichtlich

Laut Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), der am kommenden Dienstag im Kabinett beschlossen werden soll, soll auch künftig auf VW-Hauptversammlungen bei wichtigen Entscheidungen eine Sperrminorität von 20 Prozent gelten. Das kommt vor allem dem Land Niedersachsen entgegen, das mit knapp über 20 Prozent der zweitgrößte VW-Anteilseigner ist. In anderen Unternehmen ist ein Vetorecht erst ab 25 Prozent üblich. Porsche hält derzeit rund 31 Prozent an VW und will die Mehrheit an dem Wolfsburger Autobauer übernehmen.

«Wir warten die Entscheidung ab und sind zuversichtlich, dass das Gesetz die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat erfolgreich passieren wird», sagte ein Sprecher der Staatskanzlei in Niedersachsen am Donnerstag der Autogazette.

Zypries setzte sich dem Vernehmen nach mit Unterstützung von Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) gegen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) durch. Glos hatte sich gegen eine Neuauflage des VW-Gesetzes ausgesprochen. Auch die Regierungschefs von Baden-Württemberg und Bayern, Günther Oettinger (CDU) und Günther Beckstein (CSU), hatten ein neues VW-Gesetz als überflüssig kritisiert. Porsche selbst wollte sich am Donnerstag zunächst nicht zum Thema äußern.

Warnung der EU

Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung gewarnt, am Vetorecht Niedersachsens festzuhalten. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy schloss für diesen Fall ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht aus. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Jahr das alte VW-Gesetz zum Schutz des Wolfsburger Konzerns vor Übernahmen in zentralen Punkten gekippt - zum Beispiel die Vorschrift, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt.

Daraufhin erarbeitete Zypries eine neue Fassung. Zwar soll im angepassten VW-Gesetz das Höchststimmrecht gestrichen werden. Zudem soll das Entsenderecht von Bund und Land entfallen, je zwei Aufsichtsratsmitglieder in das Kontrollgremium zu senden, solange ihnen VW-Aktien gehören. Das Land Niedersachsen sowie die Arbeitnehmervertreter sollen aber auch künftig wichtige Mitspracherechte haben.

Parallel zu dem politischen Streit um das VW-Gesetz tobt bei Volkswagen seit Monaten ein Konflikt über die künftige Machtverteilung nach der Übernahme durch Porsche. Die Stuttgarter waren auf der VW-Hauptversammlung im April mit einem Antrag gescheitert, mit einer Änderung der VW-Satzung die starke Stellung Niedersachsens zu beschränken. Porsche wollte die geltende 20- prozentige Sperrminorität auf 25 Prozent erhöhen lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung hatte Porsche Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags eingelegt. Erwartet wird nun ein langes juristisches Tauziehen. (AG/dpa)

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