Merkel will Entscheidung vor der Wahl

Zukunft von Opel

Geht es nach dem Willen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dann soll noch vor der Bundestagswahl eine Entscheidung über die Zukunft von Opel getroffen werden. GM hatte zuletzt seine Entscheidung vertagt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) strebt noch vor der Bundestagswahl eine Entscheidung über die Zukunft des angeschlagenen Autobauers Opel an. «Ich hoffe, dass es noch vor der Wahl sein wird», sagte Merkel bei der Aufzeichnung der «Münchner Runde» des Bayerischen Rundfunds am Dienstag in Berlin. «Wir arbeiten darauf hin.»

Brüssel pocht auf EU-Recht

Der amerikanische GM-Mutterkonzern hatte zuletzt eine Entscheidung über die Zukunft vertagt. Die Bundesregierung favorisiert einen Verkauf von Opel an einem Konsortium unter Führung des Autozulieferers Magna.

Im Ringen um die Zukunft von Opel hat Brüssel unterdessen erneut auf europäisches Recht gepocht. Danach dürfen staatliche Hilfen Unternehmen nicht davon abhalten, ihre Produktionskapazitäten an den Markt anzupassen, sagte der Sprecher von EU-Industriekommissar Günter Verheugen am Montag in Brüssel. Außenminister und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier hatte eine Bestandsgarantie für alle deutschen Opel-Werke als Hauptbedingung für Staatshilfen genannt. Ohne explizit auf die Steinmeier-Forderung einzugehen, betonte der Sprecher, die Regeln des EU-Binnenmarkts sowie die Regeln für Staatsbeihilfen müssten eingehalten werden. Staatliche Hilfen dürften keinem Protektionismus Vorschub leisten.

Steinmeier hatte der «Bild am Sonntag» gesagt: «Deutsche Steuergelder gibt es nur für ein Konzept, das alle vier Opel- Standorte erhält und ihnen eine gute Zukunft bietet.» Nach Angaben der Bundesregierung sind die EU-rechtlichen Bedingungen für mögliche Opel-Hilfen seit langem bekannt.

Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete in ihrer Online-Ausgabe, das EU-Recht werde in diesem Fall praktisch keine Rolle spielen. Das Blatt zitierte einen «hohen Beamten in Berlin»: «Denn keiner in der Bundesregierung wird so dumm sein, diese Bedingung schriftlich in Verträgen festzuhalten.» Folglich könne es auch keinen Verstoß gegen europäische Auflagen geben. (dpa/AG)

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