Konfrontationskurs mit EU-Kommission

Bundesrat stimmt VW-Gesetz zu

Der Bundesrat hat dem neuen VW-Gesetz seine Zustimmung erteilt. Damit riskiert Deutschland eine Klage seitens der EU-Kommission.

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum neuen VW- Gesetz geht Deutschland endgültig auf Konfrontationskurs zur EU- Kommission. Die Länderkammer gab am Freitag grünes Licht für die Neufassung des Gesetzes mit dem umstrittenen Vetorecht für das Land Niedersachsen. Nach der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler kann das Gesetz in Kraft treten.

Behinderung des Kapitalverkehrs

Damit riskiert Deutschland erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Ansicht der EU-Kommission behindert das Gesetz den freien Kapitalverkehr in der EU. Laut Gesetz darf Niedersachsen mit rund 20 Prozent Aktienbesitz sein Vetorecht in den Hauptversammlungen von Europas größtem Autobauer behalten. Nach dem Aktienrecht ist das erst ab einem Anteil von 25 Prozent üblich.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) stimmte im Bundesrat mit Nein. Wenn für alle rund 15 000 Aktiengesellschaften in Deutschland eine Sperrminorität von 20 Prozent gelte, «warum soll dann ein besonderes Aktienrecht für eine einzige Aktiengesellschaft (VW) geschaffen werden?», sagte Oettinger, in dessen Bundesland der VW-Großaktionär Porsche seinen Stammsitz hat.

Vereinbar mit Europarecht

Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) sagte, das neue VW-Gesetz sei mit Europarecht voll vereinbar. Er bedaure, dass Brüssel an seiner «irrigen Auffassung» festhalte. Jeder Anleger, der VW-Aktien kaufe, könne zuvor die Satzung des Unternehmens lesen. Auch gehe es Brüssel nichts an, wie die Höhe der Sperrminoritäten national geregelt sei.

Am Donnerstag hatte das Landgericht Hannover in einem Urteil die Position Niedersachsens gestärkt. Das Gericht wies eine Klage von Porsche gegen das 20-Prozent-Vetorecht ab. Im Kampf gegen die Sonderrechte des Bundeslandes gibt der Sportwagenbauer, der 2009 VW endgültig unter seine Kontrolle bringen will, aber nicht auf und legte Berufung ein.

Die EU-Kommission hatte ebenfalls am Donnerstag in Brüssel das laufende Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht in Richtung einer Klage vor dem EuGH vorangetrieben. Berlin muss jetzt innerhalb von zwei Monaten reagieren. Das höchste EU-Gericht kann hohe Zwangsgelder gegen Deutschland verhängen. Die Bundesregierung bekräftigte in der Sitzung des Bundesrats ihre Position. «Wir haben gute rechtliche Argumente und sind sicher, dass wir Gehör finden,» sagte der Staatssekretär im federführenden Justizministerium, Alfred Hartenbach (SPD).

Jahrelanger Streit

Der Streit um das VW-Gesetz zieht sich seit Jahren hin. Im Oktober 2007 kippten die obersten EU-Richter zentrale Punkte des über 50 Jahre alten Schutz-Gesetzes für Volkswagen wie das Höchststimmrecht für Aktionäre und Sonderrechte des Staates bei der Besetzung des Aufsichtsrates.

Das VW-Gesetz ist auch Kern eines Dauerstreits zwischen den beiden Großaktionären Porsche und Niedersachsen. Die Sonderstellung Hannovers stößt auf den erbitterten Widerstand des Stuttgarter Sportwagenherstellers. Bisher hält Porsche 42,6 Prozent der VW- Anteile und hat sich weitere 31,5 Prozent über Optionen gesichert. (dpa)

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