Hartz muss nicht ins Gefängnis

Das erwartete Urteil hat Peter Hartz vor dem Gefängnis bewahrt. Der frühere VW-Arbeitsdirektor muss wegen Untreue und Begünstigung lediglich eine Geldstrafe zahlen.

Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz am Donnerstag im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen - dies sind gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576.000 Euro. Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit «gekauft».

Anklage in 44 Fällen

Das Urteil war nicht anders erwartet worden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits vor Prozessbeginn auf einen umstrittenen «Deal» verständigt. Die Anklage hatte dem 65 Jahre alten Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vorgeworfen.

Der Arbeitsmarktreformer war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess, der bereits nach zwei Verhandlungstagen beendet wurde, ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Autobauer zutiefst erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.

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