Freisprüche im VW-Korruptionsprozess gefordert

Im VW-Korruptionsprozess haben die Verteidiger von Klaus Volkert und Klaus-Joachim Gebauer Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft spricht sich indes für Haftstrafen aus.

Im VW-Korruptionsprozess haben die Verteidiger für den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer Freisprüche in den wichtigsten Anklagepunkten gefordert. Für den Fall einer Verurteilung plädierten sie am Montag vor dem Braunschweiger Landgericht auf lediglich geringe Strafen. An diesem Freitag soll das Urteil gesprochen werden.

«Auf Stufe mit Topmanager»

Volkert habe sich entgegen den Anklagevorwürfen keiner Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht, sagte einer seiner drei Anwälte. Die Frage eines Arbeitnehmers nach mehr Gehalt könne einen solchen Vorwurf nicht begründen. Volkert hatte Sonderboni in Höhe von fast zwei Millionen Euro von Ex-Personalvorstand Peter Hartz erhalten. Die Anklage wirft Volkert vor, auf die Zahlungen gedrängt und Hartz damit angestiftet zu haben.

Seine Verteidigung argumentierte, der Betriebsratsvorsitzende eines so großen Unternehmens wie VW stehe zweifellos auf der Stufe eines Top-Managers und habe damit auch Anspruch auf ein entsprechendes Gehalt. «Der Vorstand hätte sich nicht leisten können, ihn zu verlieren.» Volkert sei sein Geld wert gewesen. Was den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz angehe, könne Volkert nicht Täter sein. Als Begünstigter jedoch «wird er vom Hof gejagt, aber nicht für Jahre einsperrt.»

Bei einer Verurteilung von Volkert verlangte dessen Anwalt Johann Schwenn daher, eine Strafe dürfe nicht über zwei Jahren Haft liegen und müsse zur Bewährung ausgesetzt werden - allenfalls kombiniert mit einer Geldstrafe. Er machte deutlich, dass das Urteil nicht schärfer ausfallen dürfte als das gegen Hartz. Der frühere Arbeitsdirektor war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

«Nur instrumentalisiert worden»

Gebauers Anwalt Wolfgang Kubicki verlangte ebenfalls den Freispruch seines Mandanten vom Vorwurf der Untreue. Infrage komme nach seiner Meinung nur eine Verwarnung wegen Beihilfe zur Begünstigung von Betriebsräten - höchstens eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Der Personalmanager habe nur auf Weisung von Hartz gehandelt, sagte Kubicki. «Hätte er den Auftrag nicht befolgt, hätte ihn das den Job und die Karriere gekostet.»

Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte «großzügig und wertschätzig» zu behandeln. Er solle dem einflussreichen Arbeiterführer Volkert jeden Wunsch erfüllen - getreu dem Motto «geht es Volkert gut, geht es VW gut.»

Angesichts der faktischen Machtverhältnisse sei Gebauer nur instrumentalisiert worden, sagte Kubicki. Er selbst habe keinerlei Befugnisse gehabt, über VW-Vermögen zu verfügen. Schon deshalb könne Gebauer nicht wegen Untreue verurteilt werden.

Die Anklage hatte in der vergangenen Woche für Volkert drei Jahre und neun Monate Gefängnis wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz für angemessen gehalten. Er habe sich über einen langen Zeitraum rechtswidrig bereichert, hatte Oberstaatsanwalt Ralf Tacke seine Forderung begründet. Für den früheren Personalmanager Gebauer hatte die Anklage wegen Untreue und Anstiftung zum Betrug ein Jahr und acht Monate gefordert, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnten. (dpa)

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