Bosal-Nachrüstfilter bei Prüfung durchgefallen

Spezielle Nachrüstfilter der Firma Bosal erhalten keine Betriebserlaubnis. Verbraucher haben einen Anspruch auf Austausch oder Ausbau.

Nachrüstpartikelfilter der Firma Bosal sind bei einer vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Nachprüfung durchgefallen. Die während der Prüfung vom TÜV Nord ermittelten Werte erfüllten nicht die Anforderungen, die Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) sind, teilte die Behörde in Flensburg am Montag mit. Betroffen seien Partikelminderungssysteme mit der ABE-Nummer 17097.

GAT zieht zurück

Untersuchungen von Nachrüstpartikelfiltern der Firma GAT dauerten dagegen noch an, so das KBA. Produkte beider Firmen waren nach verschiedenen Vergleichstest in die Kritik geraten. Umweltschützer hatten die Filterwirkung der Nachrüstsysteme in Zweifel gezogen, woraufhin das Bundesamt die Funktionsprüfung angeordnet hatte.

Nach Angaben von KBA-Sprecher Stephan Immen hat der betroffene Hersteller nun das Recht auf Anhörung und Nachbesserung seiner Filtersysteme. Alternativ zur Nachbesserung könne er die Filter auch von sich aus zurückziehen. Zu diesem Schritt hatte sich die Firma GAT in Gladbeck in der vergangenen Woche entschlossen. Ungeachtet der noch laufenden Nachprüfung hatte GAT die Löschung der ABE-Nummern 17114, 17117, 17118, 17070 und 17148 für seine Nachrüstfilter vornehmen lassen. Reagiert der Hersteller nicht, kann Stephan Immen zufolge das KBA die ABE widerrufen.

Bosal ein wenig «überrascht»

Vor weiteren Reaktionen will Bosal in Viersen nach Angaben von Sprecher Ralf Meisel zunächst ein Gespräch mit dem KBA abwarten. «Wir hängen ein bisschen in der Luft», sagte Meisel. Man sei von den Ergebnissen ein wenig «überrascht», da das KBA dem Unternehmen zunächst andere Ergebnisse mitgeteilt habe. Bis auf Weiteres würden die betroffenen Filtersysteme weiter verkauft.

Meisel schätzt, dass bislang insgesamt knapp 9000 Bosal-Filter verbaut worden seien. Nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Berlin wurden von GAT rund 60.000 Systeme montiert.

Anspruch auf Ausbau oder Austausch

Die Verbraucher haben jedoch einen Anspruch auf Ausbau oder Austausch. «Wenn Filter mangelhaft sind, kann der Kunde von seiner Werkstatt eine Nachbesserung verlangen», sagt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner. Da sich ein unwirksamer Filter kaum nachbessern lässt, bleibe nur der Einbau eines funktionierenden Filters eines anderen Herstellers.

Alternativ könnten Kunden auch den Ausbau des Filters und die Zurückversetzung ihres Fahrzeugs in den Ursprungszustand verlangen. «Man muss sich aber nicht darauf einlassen, bei einem Austausch draufzuzahlen», sagte Schattenkirchner. (dpa)

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