TÜV: Luftmessstationen sind korrekt aufgestellt

TÜV: Luftmessstationen sind korrekt aufgestellt
Luftmessstation an der Landshuter Allee in München. © dpa

Das Ergebnis des Gutachtens des TÜV Rheinland ist eindeutig: die Luftmessstationen in Deutschland sind vorschriftsmäßig aufgestellt. Insgesamt wurden 70 Messstationen untersucht.

Bei 66 von 70 überprüften Luftmessstationen gab es demnach keine Auffälligkeiten, drei weitere liefern nach Einschätzung des TÜV Rheinland repräsentative Ergebnisse, obwohl die Standorte leicht von den EU-Vorschriften abweichen. Die Ergebnisse stellten Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Tüv-Experte Peter Wilbring am Mittwoch in Berlin vor.

Für eine Messstelle im Berliner Stadtteil Neukölln, die vier Meter näher an einer verkehrsreichen Kreuzung steht als erlaubt, empfehlen die Experten zwar weitere Untersuchungen, schließen die Eignung aber nicht aus. Der Tüv Rheinland hatte 70 Messstellen in verkehrsreichen Gebieten untersucht, darunter alle, an denen 2017 der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wurde. In Nordrhein-Westfalen wurde nicht nochmal überprüft, da der TÜV das dort bereits erledigt hatte.

Zu hohe NO2-Werte Grund für Fahrverbote

Zu hohe NO2-Werte sind der Grund für Fahrverbote für ältere Diesel, denn Dieselautos sind in Städten für einen großen Teil der Belastung verantwortlich. Wo gemessen wird, schreibt eine EU-Richtlinie vor, die allerdings einen gewissen Spielraum lässt. Kritiker hatten immer wieder behauptet, in Deutschland werde zu streng gemessen. Die Tüv-Befunde entlarvten „die Nebelkerzen, die Ablenkungsmanöver, als das, was sie wirklich waren“, sagte Ministerin Schulze, „eine unnötige Verunsicherung der Menschen.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch das nun vorliegende Gutachten in seiner bisherigen Auffassung bestätigt. „Mit der erneuten Bestätigung, diesmal durch einen Prüfbericht des TÜV Rheinland, sollten die leidigen Ablenkungsdiskussionen über die korrekte Aufstellung der Messstellen ein Ende finden“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Nach den beiden aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sollte nun auch der letzte Politiker begreifen, dass der Versuch, EU-Grenzwerte aufzuweichen und Spitzenbelastungen mit dem Dieselabgasgift NO2 zu bagatellisieren, gescheitert ist“, fügte Resch hinzu.

Wie der DUH-Chef sagte, brauche man nun bis Ende 2019 wirksame Luftreinhaltemaßnahmen, um den NO2 Grenzwert von 40 Mikrogramm einzuhalten. In über 30 bis 40 Orten werde diese Grenzwerteinhaltung nicht ohne Diesel-Fahrverbote gelingen, so Resch.(AG/dpa)

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