Ohne schlechtes Gefühl zur Hauptuntersuchung

Darauf sollten Sie im Vorfeld achten

Ohne schlechtes Gefühl zur Hauptuntersuchung
Geschafft: Ein Prüfer bringt die neue Plakette am Nummernschild an. © dpa

Die Hauptuntersuchung ist alle zwei Jahre fällig. Vor allem für die Besitzer eines alten Autos ist dies ein Graus. Doch wenn man einige Punkte beachtet, kann man entspannter zum Prüfer fahren.

Jedes Fahrzeug muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), um bei einer Prüforganisation wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ seine Verkehrstauglichkeit überprüfen zu lassen. Rund 160 Positionen werden während einer HU kontrolliert.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Neuwagen erstmals nach drei Jahren zur Überprüfung antreten müssen, danach steht die Überprüfung alle zwei Jahre an. Mit nur wenig Aufwand können Autobesitzer im Vorfeld zumindest einige der Prüfpunkte selbst kontrollieren.

Wann ist der Prüftermin fällig?

Der nächste Termin ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I – besser bekannt als Fahrzeugschein – vermerkt. Außerdem lässt er sich auf der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen. Die große, mittige Zahl zeigt das Jahr an, die senkrecht darüberstehende Ziffer gibt den Monat an, in der das Fahrzeug zur HU muss.

Auch an der Farbe der Plakette lässt sich das Jahr erkennen, wann die nächste HU ansteht. Es gibt eine farbliche Reihenfolge mit sechs Farben (orange, blau, gelb, braun, rosa und grün), die sich wiederholt. Klebt etwa eine blaue Plakette auf dem Schild, muss das Auto noch in diesem Jahr untersucht werden. Ist eine gelbe vorhanden, steht der nächste Termin erst 2021 an. Die farbigen Plaketten erleichtern zum Beispiel der Polizei zu erkennen, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist.

Vor der Hauptuntersuchung

Im Vorfeld der HU können Autofahrer bereits einiges kontrollieren. Ist ein Verbandkasten mit gültigem Haltbarkeitsdatum an Bord? Außerdem müssen Warndreieck, mindestens eine Warnweste sowie bei Elektro- und Plug-in-Fahrzeugen das Ladekabel vorhanden sein. Wer sein Fahrzeug nach diesen Dingen durchsucht, nutzt am besten gleich die Gelegenheit, es zu säubern. Eine rollende Müllhalde macht bei Prüfern keinen guten Eindruck. Eine Wagenwäsche erhöht ebenfalls die Akzeptanz, zudem sind danach auch die Autokennzeichen gut sichtbar. Ein Punkt, der ebenfalls gecheckt wird.

Scheibenwischer checken

Für gute Sicht sollte zudem die Scheibenwaschanlage funktionieren, darüber hinaus müssen die Wischer und Wischblätter in gutem Zustand sein. Die Spiegel dürfen nicht blind, die Frontscheibe muss im Bereich über dem Lenkrad intakt sein.

Schnell testen lässt sich die Hupe, denn auch sie muss natürlich funktionieren. Die Reifen lassen sich ebenfalls einfach überprüfen. Sie müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern haben. Zudem dürfen die Pneus nicht beschädigt sein; Reifen mit Rissen, Beulen oder Schnitten werden nicht akzeptiert.

Beleuchtung testen

Das Licht kann vor der Fahrt zum TÜV geprüft werden. Foto: Opel

Auch eine Kontrolle der Beleuchtung bietet sich an. Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug müssen funktionieren. Die Leuchtgehäuse und Rückstrahler sowie die Reflektoren der Scheinwerfer dürfen nicht beschädigt sein. Leuchten die Kontrolllämpchen im Fahrerdisplay ständig auf, wird dies genauso bemängelt wie falsch eingestellte Scheinwerfer.

Scheibenwischblätter oder abgefahrenen Reifen lassen sich vor der HU noch vergleichsweise einfach selbst wechseln. Das Austauschen von kaputten Glühbirnen gelingt in modernen Fahrzeugen nicht immer leicht, kommen LED-Leuchten ins Spiel, muss der Fachmann ran. Der ist auch Ansprechpartner, wenn es um etwas komplexere Fahrzeugkomponenten geht. Bei flatterndem Lenkrad, festsitzender Handbremse oder beschädigter Frontscheibe ist vor der Hauptuntersuchung ein Werkstattbesuch zu empfehlen. Auch ein lauter Motor, Ölverlust oder Abgasprobleme sollen überprüft werden.

Was sollte man zur HU dabeihaben?

Zur HU muss man die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen. Außerdem – sofern Veränderungen am Fahrzeug unternommen wurden – die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie etwa Sonderrädern oder Tieferlegungsfedern. Muss man zur Nachuntersuchung, sollte auch der Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung greifbar sein.

Was tun bei Nichtbestehen der HU?

Erteilt der Prüfer keine neue Plakette, sondern nur einen Mängelbericht, gilt es diese Mängel umgehend zu beheben. Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt werden.

HU-Termin verpasst?

Wer den vorgeschriebenen Überprüfungstermin hat verstreichen lassen, sollte möglichst schnell eine Prüfstelle aufsuchen. Das Überziehen gilt bereits als Ordnungswidrigkeit, wenn der für den Termin verbindliche Monat überschritten wurde. Ein Verwarnungsgeld wird fällig, wenn die Frist für die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Ab diesem Zeitpunkt sind die Prüforganisationen verpflichtet, eine erweiterte HU durchzuführen. Übrigens: Wer überzieht, kann die Zeitspanne bis zum nächsten Termin nicht strecken. Dieser wird nach dem tatsächlichen Termin eingetragen. (SP-X)

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