Fahrer von Quads und Trikes müssen ihre Fahrzeuge auch zur Abgasuntersuchung schicken. Laut der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS waren die Freizeitfahrzeuge bis zu einem gewissen Leergewicht davon befreit.
Seit diesem Sommer müssen Fahrer von Trikes und Quads ihre Fahrzeuge auch bei der Abgasuntersuchung (AU) vorstellen. Trikes waren laut der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS bisher generell befreit, bei den Quads richtete sich die Regelung nach dem Leergewicht.
Gesamtgewicht entscheidend
Dieses trifft nun auch auf die Trikes zu. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 400 Kilogramm müssen auf ihre Abgase hin kontrolliert werden. Das zulässige Gesamtgewicht errechnet sich aus dem Leergewicht des Fahrzeuges und der Zuladung. Zu finden ist das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren, dort unter dem Buchstaben F.2, teilt die Organisation mit.
Bei den Quads mussten bisher nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 400 Kilogramm vorstellig werden. Seit Juli 2012 müssen diejenigen Fahrzeuge zur AU, die von der Fahrzeugart den Personenkraftwagen zugeordnet sind. Zu erkennen sind diese an der Schlüsselnummer. Betroffen sind hier die Fahrzeuge, deren Schlüsselnummer mit M oder 01 beginnt. Die Schlüsselnummer bezeichnet in den Fahrzeugpapieren die Fahrzeugart und ist dort zu finden im Feld J. (AG)