Wohnmobil muss leuchten

Wer sein Wohnmobil nachts in einer Ortschaft parkt, muss für die richtige Beleuchtung sorgen.

Wird ein Wohnmobil nachts innerhalb geschlossener Ortschaften an der Straße geparkt, muss es beleuchtet sein. Eine entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt nach Angaben des ADAC in München für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Als Lichtquelle seien «lichttechnische Einrichtungen» wie Parkleuchten oder auch reflektierende Park-Warntafeln erlaubt. Die Beleuchtungspflicht gilt den Angaben zufolge auch dann, wenn das Wohnmobil nur zum Teil auf der Fahrbahn oder am Straßenrand abgestellt wird.

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