Wo ein Bier zu viel 5000 Euro kosten kann

Trunkenheitsklausel

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte auf Alkohol verzichten. Wer sich nicht daran hält und einen Unfall verursacht, kann von seiner Versicherung aufgrund der Trunkenheitsklausel kräftig zur Kasse gebeten werden.

Autofahrer, die betrunken am Steuer sitzen, müssen Unfälle teuer bezahlen - auch bei ihrer Versicherung. Denn die sogenannte Trunkenheitsklausel berechtigt Kfz-Versicherer dazu, vom Unfallfahrer bis zu 5000 Euro zu kassieren. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer den Schaden eines anderen Betroffenen ganz normal reguliert, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg mit.

Versicherung zahlt nicht

Bei Schäden am eigenen Auto gehen Alkoholfahrer immer leer aus -egal ob teil- oder vollkaskoversichert, so die Versicherungsexperten. Die Assekuranz übernimmt bei absoluter Fahruntüchtigkeit gar nichts mehr. Ob die Trunkenheit für den Unfall verantwortlich ist, wird vom Versicherer auch bei weniger als 1,1 Promille geprüft. Zudem muss der Betrunkene damit rechnen, dass er seine Police verliert. (dpa/tmn)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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