Werkstattbesuche erhöhen Wiederverkaufswert

Auf Intervalle achten

Öl, Bremsen, Zahnriemen – bei der Inspektion werden Autos regelmäßig auf Verschleiß und Mängel überprüft. Wer die Service-Intervalle einhält, muss die Hauptuntersuchung nicht fürchten.

Von Stefan Weißenborn

Der technische Fortschritt macht vieles einfacher - und vieles komplizierter. So wird das Autofahren in Anbetracht der vielen Assistenzsysteme von der Einparkhilfe bis zum Spurhalter heute fast zum Kinderspiel. Reparaturen erfordern dagegen weitaus komplexeres Wissen als früher. Bei der Inspektion gilt: Der Fortschritt hat die Abstände wachsen lassen, in denen Autos zur Wartung auf die Hebebühne sollten. Aber klare Regeln à la «alle 5000 Kilometer zum Ölwechsel» wie noch in den 1980ern gibt es nicht mehr.

Service-Intervalle vergrößert

Die empfohlenen Service-Intervalle sind heute mehr denn je abhängig von Fahrzeugtyp und Hersteller. «In den 1960er Jahren mussten alle 1000 Kilometer die Schmiernippel an den Achsen abgeschmiert werden», weiß Arnulf Thiemel vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg. Mittlerweile ist die zugrundeliegende Achstechnik passé - und manches Service-Intervall auf 30.000 Kilometer vergrößert. Große Wartungsintervalle gibt es etwa bei Zündkerzen oder Bremsflüssigkeit. Ein neuer Zahnriemen kann je nach Modell nach 90.000 Kilometern fällig sein, manchmal sogar erst nach 180.000 Kilometern.

Nach wie vor wird bei den Service-Intervallen zwischen großer und kleiner Inspektion unterschieden. Eine kleine Inspektion umfasst meist nur einen Ölwechsel und einige wenige Prüfarbeiten, etwa an den Bremsen. Bei großen Inspektionen werden auch Beleuchtung, Unterboden sowie zahlreiche sicherheitsrelevante und vom Verschleiß betroffene Teile kontrolliert. «Generelle Aussagen, was eine kleine und was eine große Inspektion umfasst, sind kaum möglich, weil die Hersteller verschieden verfahren», sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Fahrstil entscheidet über Intervalle mit

Trotz allgemein größerer Intervalle legen sich die Hersteller zeitlich weniger fest als früher. Viele empfehlen die Inspektion jeweils nach zwei Jahren oder 30.000 gefahrenen Kilometern. Andere Fahrzeuge müssen schon nach 20.000 oder 15.000 Kilometern zur Inspektion. Je nach Laufleistung ist also der Fall denkbar, dass der Halter jedes halbe Jahr zum Werkstatt-Check aufgefordert ist. Alle zwei Jahre wieder - diese alte Faustregel gilt laut Experten nur mit Einschränkungen. «Genaue Auskunft darüber, was wann erneuert werden muss, geben die Betriebsanleitung oder das Serviceheft», so Thiemel.

Manchmal wertet die Bordelektronik sogar den Fahrstil des Halters aus, um den nächsten Wartungstermin zu berechnen: Sensoren - unter anderem für die Beanspruchung des Motoröls - erfassen dann, ob ein Auto in kaltem Zustand regelmäßig brutal hochgedreht oder eher schonend behandelt wird, erläutert Thiemel. Wer schonend fährt, muss später in die Werkstatt, ein notorischer Vollgasgeber früher.

Werkstatt-Einladung über Bordcomputer

Wann die nächste Wartung fällig wird, darüber informiert in der Regel ein kleiner Aufkleber, den die Werkstattmitarbeiter beim vorangegangenen Termin am Türholm hinterlassen haben, ein Anhänger im Motorraum oder eben das Serviceheft. «Viele Autos erinnern den Fahrer heutzutage auch über das Cockpit-Display», sagt ZDK-Sprecher Köster.

Dabei tut der Halter gut daran, termingenau zu sein. «Denn sobald er die Fristen überschreitet, verletzt er die Spielregeln», betont Thiemel. Und die besagen: Hält der Fahrzeugbesitzer die Wartungsvorgaben nicht ein, riskiert er die Hersteller-Garantie. Manchmal dürfe bei kleinen Zeitüberschreitungen auf Kulanz gehofft werden. «Wenn der Kotflügel abfällt, hat das mit einem verpassten Ölwechsel ja nichts zu tun. Aber nicht jeder Fall ist so eindeutig.»

Wartung auch in freier Werkstatt möglich

Bei der Wahl der Werkstatt ist der Fahrer nicht an Vertragshäuser des Herstellers gebunden. «Jede freie Werkstatt kann die Arbeiten ebenso durchführen», sagt Thiemel. Wichtig sei aber, dass die Wartung nach Herstellervorschrift erfolgt. Ein entsprechender Vermerk sollte auf Auftrag und Rechnung auftauchen: «Sonst kann der Kunde sich auf nichts berufen» - und die Garantie könnte doch erlöschen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Inspektion anders als die Hauptuntersuchung (HU) nicht. Aber sie ist zu empfehlen. Rainer Camen vom TÜV Nord sagt: «Jemand, der die Service-Intervalle regelmäßig durchführen lässt, braucht vor der HU keine Angst mehr zu haben. Die Wartungspläne der Hersteller sind gut ausgelegt.»

Lückenloses Checkheft erhöht Wiederverkaufswert

Dabei hat Akribie einen weiteren Vorteil: Wer sein Fahrzeug später einmal verkaufen will und in die Annonce «checkheftgepflegt» schreiben kann, erhöht nicht nur die Verkaufschancen, sondern wird das Fahrzeug wohl auch zu einem besseren Preis los als ein vergleichbares Auto ohne lückenloses Checkheft. «Die Wartung dient auch der Werterhaltung», sagt ZDK-Sprecher Ulrich Köster.

Mit steigendem Alter des Autos wird diese Erwägung zunehmend irrelevant. TÜV-Experte Camen beklagt eine sinkende Bereitschaft betreffender Halter zur regelmäßigen Inspektion. Für ihn ist das mit Blick auf die Fahrzeugsicherheit ein Missstand. Er rät deshalb auch beim alten Blech dringend zur Einhaltung der Service-Intervalle. (dpa/tmn)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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