Vollkasko zahlt bei Karnevals-Schäden

An den tollen Tagen können Betrunkene schnell mal einen Kratzer im Lack produzieren. Glück hat, wer passend versichert ist.

Nicht nur während des Rosenmontagszugs: Von Jecken verursachte Lackschäden müssen Autofahrer in der Regel selbst tragen. Lediglich die Vollkasko-Versicherung übernimmt die Beseitigung der Kratzer.

Teilkasko nur bei Einbruch

Die Teilkasko-Versicherung zahlt nämlich nur dann, wenn in den Wagen eingebrochen wurde. Wurde dabei der Lack zerkratzt oder die Antenne abgebrochen, übernimmt die Versicherung auch diese Schäden. Aber: Mutwillige Beschädigungen durch Dritte trägt normalerweise nur die Vollkasko-Versicherung.

Grundsätzlich sollten Autobesitzer auch an den tollen Tagen schnell reagieren, wenn ihr Auto beim Fastnachtstreiben in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zuallererst sollte der Schaden bei der Polizei gemeldet werden. Auch eigene Fotos, um die Beschädigungen zu dokumentieren, sind kein Fehler. Außerdem muss der Fahrer den Schaden unverzüglich der Versicherung melden, falls eine entsprechende Police abgeschlossen ist. Mit dem Gang zur Werkstatt sollte man allerdings noch etwas warten, denn die Versicherung muss die Möglichkeit haben, einen eigenen Gutachter zu schicken. (dpa)

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