Vertrag bei Zusicherung von Unfallfreiheit anfechtbar

Autoverkäufer müssen einen Gebrauchtwagen nicht auf Unfallfreiheit überprüfen. Wird der Wagen dann aber als unfallfrei angepriesen, kann der Käufer gegebenenfalls den Kaufvertrag anfechten.

Ein Autokäufer kann den Kaufvertrag erfolgreich anfechten, wenn ihm ein Verkäufer «ins Blaue hinein» zugesichert hat, dass der Wagen unfallfrei ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Ausgabe 3/2007) berichtet. In einem solchen Fall handle der Verkäufer arglistig. Denn er nehme billigend in Kauf, einem Kunden möglicherweise die Unwahrheit zu sagen (Az.: VIII ZR 209/05).

In dem verhandelten Fall hatte ein Angestellter des Händlers dem Kaufinteressenten auf Nachfrage zugesichert, der Pkw sei unfallfrei. Als sich später doch ein Unfallschaden herausstellte, focht der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Gericht befand, das sei begründet: Zwar habe ein Händler nicht die Pflicht, jeden Wagen auf Unfallfreiheit zu untersuchen. Er oder seine Mitarbeiter dürften dann aber auf Nachfrage nicht einfach behaupten, der Wagen sei unfallfrei.

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