Unter Umständen teuer

Parkvergehen

Wer unberechtigterweise auf einem Privatgrundstück parkt, muss mit hohen Gebühren rechnen. Denn kommt es zum Abschleppen summieren sich schnell diverse Gebührenpunkte.

Denn neben den möglichen Abschleppkosten fallen unter Umständen auch Gebühren für die Feststellung des Halters, Recherchen, Verwaltung, Korrespondenz, Verwahrung und Löhne an, worauf der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nun hinweist.

Besitzstörung

So können schnell mehrere hundert Euro zusammen kommen. Das gleiche gilt auch für Firmen- und Kundenparkplätze. Wer ohne den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, handelt in verbotener Eigenmacht und begeht eine Besitzstörung im Sinne von § 858 BGB oder eine Eigentumsstörung im Sinne von § 1004 BGB (OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206). (mid/AG)

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