Unliebsame Begegnungen

Urteil des Oberlandesgerichtes Köln

Gerade der Schnee der letzten Wochen hat manche Nebenstraße zur risikoreichen Begegnungsstätte insbesondere mit dem Gegenverkehr gemacht. Aber die klaren Regeln beim Passieren kennen wie so oft vor Gericht auch ihre Ausnahmen.

Wer an einem parkenden Pkw vorbei fahren will, hat nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung "entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren" zu lassen, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgericht Köln (Az.:16 U 80/08). Das gilt aber nicht unbedingt, wenn trotz des "Hindernisses" noch genügend Platz ist, dass zwei Autos aneinander vorbeikommen können.

Geteilte Schuld

Kommt es in einer solchen Situation zu einer Kollision der beiden Wagen (hier eines Kleintransporters und eines Pkw), so haben nach Ansicht der Richter beide Fahrer den Schaden je zur Hälfte zu tragen, wenn sich nicht mehr feststellen lässt, wer nicht weit genug "rechts gefahren" war. (AG)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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