Ungewisse Zukunft einer Neuregelung

Umzug mit dem Nummernschild

Ab dem 1. September ist bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes eine Neuzuteilung des Autokennzeichens nicht mehr notwendig. In der Praxis wird sich aber nicht viel ändern.

Von Heiko Haupt

Für Autobesitzer ist es seit Jahrzehnten eine ungeliebte Selbstverständlichkeit: Wird der Wohnort gewechselt, muss auch der Wagen umgemeldet werden - und er braucht außerdem ein neues Kennzeichen, das gegen bares Geld beim Schildermacher zu erstehen ist. Kürzlich allerdings schien es, als hätte der Gesetzgeber ein Einsehen. Eine neue Regelung soll es künftig erlauben, beim Umzug
innerhalb eines Bundeslandes das alte Kennzeichen zu behalten.

Ideeller Wert

Vom «lebenslangen Kennzeichen» wird im Hinblick auf die Neuregelung gern gesprochen. Schließlich ist das Nummernschild für manchen Fahrer mehr als eine Ansammlung eingepresster, schwarz gefärbter Buchstaben und Zahlen auf weißem Grund. «Das Kennzeichen hat für einige Autofahrer einen ideellen Wert», sagt Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Gern werden bei der Zulassung mal ein paar Euro extra ausgegeben, um sich eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombination zu sichern.

Doch ein Wunschkennzeichen hatte ausgedient, wenn es zum Umzug in einen anderen Landkreis kam. «Dabei stellte sich zum Beispiel die Frage, warum jemand immer wieder ein neues Kennzeichen bekommt, wenn er zum Beispiel jedes Jahr umzieht», so ADAC-Jurist Markus Schäpe in München. Die Lösung soll nun eine Ausnahmeregelung im Paragrafen 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bringen, die zum 1. September 2008 wirksam wird. Ab dann dürfen die obersten Behörden der einzelnen Bundesländer entscheiden, ob eine Neuzuteilung des Kennzeichens bei jedem Wechsel des Zulassungsbereiches innerhalb des Bundeslandes notwendig ist, oder ob man dem Halter den Schilderkauf erspart.

Versicherungen vernetzt

Ermöglicht wurde das neue System dadurch, dass mittlerweile die Zulassungsstellen elektronisch vernetzt sind. So lässt sich auch ein Problem im Zusammenhang mit der Fahrzeugversicherung lösen: Bei der Berechnung der Prämie kommt es auch auf die Regionalklasse an - dabei handelt es um einen Wert, der jährlich in den Zulassungsbezirken anhand von Schadenshöhe und Schadenshäufigkeit ermittelt wird.

Ist ein Fahrzeug in einer versicherungsgünstigen ländlichen Gegend zugelassen und der Fahrer zieht in eine in Sachen Prämie teurere Großstadt um, möchte die Versicherung das natürlich wissen - auch wenn das Kennzeichen sich nicht ändert. Die Vernetzung ermöglicht es den Versicherern, an diese Informationen zu gelangen: «Man kann so einen niedrigen Tarif nicht in eine Großstadt mitnehmen, die Versicherer werden daher von den Zulassungsstellen nun unterrichtet», sagt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Zwischen Theorie und Praxis

Soweit die schöne neue Welt der Fahrzeugzulassungen in der Theorie. In der Praxis ist es eher wahrscheinlich, dass sich vorerst nicht viel ändert - weil es in der Hand der Bundesländer liegt, diese Ausnahmen zuzulassen. Bisher jedoch habe das Thema «kaum Interesse bei den Bundesländern hervorgerufen», sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Berlin. Es kann also durchaus sein, dass die Kombination aus Umzug, Ummelden und Kennzeichenkauf noch eine Weile Bestand hat. (dpa/tmn)

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