Unfall im Ausland: Zentralruf hilft

Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, wendet sich an den Zentralruf der Autoversicherer. Dort werden die Versicherungen für alle in Europa zugelassenen Autos ermittelt.

Deutsche Urlauber zieht es im Sommer vor allem nach Spanien, Italien und Österreich. Rund ein Drittel dieser Reisen werden mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil unternommen. Dabei werden jährlich rund 150.000 deutsche Autofahrer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Hilfe bei der schnellen Schadenregulierung von Auslandsunfällen bietet der Zentralruf der Autoversicherer.

Seit der Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 ermittelt der Zentralruf alle im europäischen Ausland versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadenregulierer. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland der EU Schadenregulierungsbeauftragte benannt.

Gleich nach dem Urlaub melden

Wer zum Beispiel in Spanien einen Unfall mit einem spanischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180 - 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Dieser Service hat im Jahr 2005 bei ca. 26.000 Schadenfällen im Ausland geholfen.

Protokoll ist wichtig

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet.

Die ausländische Versicherung hat drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg.

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