Teilkasko greift bei Vandalismus nicht

Schäden durch Dritte am Fahrzeug sind nur durch die Vollkasko-Versicherung gedeckt. Allerdings wird hier der Versicherte bei einer Meldung hochgestuft.

Schäden durch Dritte werden von der Teilkasko-Versicherung nicht übernommen. Um sich gegen nicht gemeldete Parkschäden und Vandalismus zu wappnen, helfe nur die Vollkaskoversicherung, sagt Bianca Höwe, Sprecherin des Bundes der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Allerdings werde der Versicherte in der Vollkasko durch die Meldung des Schadens hochgestuft. Er sollte sich deshalb überlegen, ob es nicht günstiger wäre, das Auto auf eigene Kosten reparieren zu lassen.

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden durch Dritte nicht. Wird das geparkte Auto also angefahren und der Täter begeht Fahrerflucht, bleibe der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen, erklärt Höwe. Bei Einbruchsdiebstahl, Wildunfällen oder wenn durch Steinschlag eine Scheibe kaputt gegangen ist, gehe die Teilkasko aber in Leistung.

Grundsätzlich sollten sich Autobesitzer die Frage stellen, ob sie bei einem Totalschaden in der Lage wären, sich ein neues Auto zu kaufen, sagt Höwe. Ist das nicht der Fall, sei eine Vollkasko-Versicherung angebracht. Außerdem lohne es, die Tarife für Voll- und Teilkasko zu vergleichen. Mit Schadensfreiheit-Prozenten sei eine Vollkasko-Versicherung häufig nicht viel teurer als eine Teilkasko-Versicherung. (dpa)


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