Wer nur mit Tagfahrlicht in einen Tunnel fährt, riskiert ein Bußgeld. Autofahrer sollten deshalb auf jeden Fall auch das Abblendlicht einschalten.
Tagfahrlicht allein reicht im Tunnel nicht aus: Wer nicht zusätzlich das Abblendlicht einschaltet, riskiert ein Bußgeld von mindestens zehn Euro. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin. Die Beleuchtung diene nicht nur dazu, selbst besser sehen zu können - man werde vor allem auch von anderen Verkehrsteilnehmern leichter wahrgenommen.
Die Abblendlicht-Pflicht besteht in Deutschland in allen Durchfahrten, vor denen ein quadratisches, blaues Verkehrsschild mit Tunnelsymbol steht. Einige Oberklassewagen verfügen über Sensoren, die bei schlechten Lichtverhältnissen die Beleuchtung automatisch einschalten - also auch im Tunnel. (dpa/tmn)