So nutzt man optimal die Pendlerpauschale

Deutlich weniger können Berufspendler ab 2007 für Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen. Steuerberater geben Tipps, wie sich retten lässt, was zu retten ist.

Von Monika Hillemacher

Das Autofahren wird mal wieder teurer in neuen Jahr. Nicht nur die auf 19 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer wird ab 2007 auf die Kraftstoffpreise durchschlagen, betroffen sind auch alle diejenigen, die ihren Wagen für die Fahrt zum Arbeitsplatz einsetzen. Denn der Staat kürzt gravierend bei der Pendlerpauschale.

Arbeitgeber kann weniger pauschal versteuern

Künftig können Autofahrer die Pauschale deshalb nur noch dann in Anspruch nehmen, wenn der Weg zwischen ihrem Zuhause und ihrem Arbeitsplatz 21 Kilometer oder länger ist. Derzeit wird die Abzugsmöglichkeit schon vom ersten Kilometer an gewährt. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) in Berlin werden damit künftig fast 15 Millionen der rund 25 Millionen Pendler entweder leer ausgehen oder mehr Steuern zahlen müssen.

Der Grund: Weil Pendler in Zukunft steuerlich weniger geltend machen können, steigt das zu versteuernde Einkommen und damit die darauf fällige Steuer, erläutert Stefan Walter, Referent für Steuerrecht und Steuerpolitik beim BdSt. Das zeigen mehrere Rechenbeispiele der Experten: Pendler, die bislang einen Kilometer für die einfache Wegstrecke ansetzten, gehen bei der Pendlerpauschale künftig leer aus. Sie haben ab 2007 mindestens 17 Euro weniger im Portmonnee.

Und auch wer bisher für zehn Kilometer 660 Euro in Abzug brachte, kann nun gar nichts mehr absetzen. Das belastet laut BdSt eine Familie mit kleinem Einkommen mit 165 Euro pro Jahr. «Und bei 25 Kilometern können statt 1650 Euro nur noch 330 Euro geltend gemacht werden, weil lediglich die Differenz zwischen dem 21. und dem 25. Kilometer berücksichtigt wird», rechnet Stefan Walter weiter vor.

Dienstwagenfahrer besonders betroffen

Besonders betroffen von der Kürzung sind Arbeitnehmer, die von ihrer Firma einen Dienstwagen gestellt bekommen. Hintergrund ist, dass mit der Kürzung der Pendlerpauschale auch der Anteil des geldwerten Vorteils sinkt, den der Arbeitgeber für Fahrten des Arbeitnehmers zur Arbeit pauschal versteuern kann. Dementsprechend steigt laut Bund der Steuerzahler die individuelle Steuerbelastung des Arbeitnehmers.

Besonders im Fokus: Beliebter Dienstwagen VW Passat Foto: Werk

In diesem Fall muss nach den Berechnungen der Organisation ein Arbeitnehmer, der mit dem Dienstwagen 25 Kilometer zwischen Wohnung und Büro zurücklegt, ab 2007 für einen Dienstwagen mit 30.000 Euro Listenpreis 2370 Euro pro Jahr über die Lohnsteuerkarte versteuern. Bisher betrug diese sozialversicherungspflichtige Summe nach Angaben der Organisation lediglich 1050 Euro.

Um die Mehrbelastungen möglichst wettzumachen, empfiehlt deshalb die Bundessteuerberaterkammer in Berlin, allen Pendlern Steuersparchancen auszunutzen. Denn steuerlich macht es keinen Unterschied, wie viele Personen im gleichen Wagen zur Arbeit fahren. Die Leiterin der Steuerabteilung der Kammer, Bettina Bethge, weist darauf hin, dass jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft damit pauschal bis zu 4500 Euro beim Fiskus geltend machen kann. Voraussetzung ist, dass es sich um «Fernpendler» handelt, deren Weg die gesetzliche 20- Kilometer-Grenze überschreitet. Und: «Fahren Ehepartner gemeinsam in einem Auto zur Arbeit, steht beiden die volle Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer zu», erläutert Bethge.

Autobahnen helfen sparen

Die Berechnung der Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätten sollten Autofahrer also verstärkt ins Kalkül ziehen. «Für das Finanzamt zählt die kürzeste Straßenverbindung. Es akzeptiert aber eine längere Strecke, wenn sich dadurch die Fahrzeit spürbar verringert», sagt Bethge. Anstelle der Landstraße die Autobahn zu nehmen, könnte ein Ausweg sein.

Angesichts der Kürzungen lohnt auch das Nachdenken über die Wahl des Verkehrsmittels: Etwa die Hälfte aller mit dem Auto zurückgelegten Wege sind Kurzstrecken bis höchstens sechs Kilometer. «Da lassen sich gut andere Lösungen finden», sagt Daniel Kluge vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin. Umsteigen auf Rad, Bahn und Bus schlägt Kluge zum Beispiel vor.

Denn Bus und Bahn schonen nicht nur die Umwelt. Sie können zumindest in der Stadt und im so genannten Speckgürtel auch finanziell eine attraktive Alternative zum Wagen sein. «Ein Auto verursacht mindestens 4000 Euro Kosten im Jahr. Da bekommt man in Verkehrsverbünden locker ein Jahresticket», rechnet Kluge vor. Die Obergrenze für steuerlich absetzbare Fahrkarten liegt bei 4500 Euro jährlich.

Alternative Jobticket

Mit den Jobtickets weisen die Steuerberater auf eine weitere Möglichkeit hin. Die von vielen Unternehmen angebotenen Fahrkarten blieben steuerfrei, solange sie nicht mehr als 44 Euro pro Monat kosten und neben anderen Kriterien monatlich überlassen werden, heißt es. Da lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber über einen Zuschuss zu den Fahrkosten anstelle einer Gehaltserhöhung zu verhandeln.

Für Städter dürfte das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr leicht zu bewerkstelligen sein, so die Bilanz von VCD-Sprecher Kluge. Auf dem Land wiederum böten sich Kombinationen an: «Zu Fuß oder mit dem Rad zum Bahnhof oder nur ein Teilstück mit dem Auto fahren - und dann in öffentliche Verkehrsmittel einsteigen», schlägt der Experte vor. Fahrgemeinschaften zu bilden, ist eine andere umweltschonende Variante. «Im Ort nach Gleichgesinnten suchen und wöchentlich das Fahrzeug wechseln: Das macht lästiges Hin- und Herrechnen überflüssig», rät Kluge. Gemeinsam zu fahren, helfe sowohl Benzin- als auch Betriebskosten zu reduzieren. Und es helfe so auch, die gekürzte Entfernungspauschale aufzufangen.

Darüber hinaus weist Bettina Bethge im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale auch auf eine andere Neuerung zum Jahreswechsel hin: Unfallkosten können vom 1. Januar an nicht mehr zusätzlich beim Finanzamt geltend gemacht werden: «Mit der Entfernungspauschale ist alles abgegolten.» (dpa/gms)

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