Die Saison neigt sich dem Ende zu. Ab Ende Oktober dürfen beschränkt zugelassene Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen stehen.
Ende Oktober laufen viele Saisonkennzeichen ab. Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen entsprechend gemeldete Fahrzeuge ausschließlich auf Privatgrundstücken geparkt werden, so der TÜV Rheinland in Köln. Wer sein Fahrzeug in dieser Zeit dennoch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abstellt, riskiert das kostenpflichtige Abschleppen, Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Teures Bußgeld und Punkte möglich
Probefahrten und Werkstattbesuche seien außerhalb des Zulassungszeitraums allenfalls mit Kurzkennzeichen möglich. Haupt- und Abgasuntersuchungen, die in den Zeitraum ohne Zulassung fallen, können laut dem TÜV während des ersten Monats der Zulassungsperiode nachgeholt werden. Eine Spritztour ohne Zulassung könne sogar mehrere Punkte oder ein teureres Bußgeld nach sich ziehen. Nach Angaben der Experten nutzen rund 1,6 Millionen Fahrzeughalter Saisonkennzeichen - vor allem Motorradfahrer und Eigentümer von Caravans, Cabrios und Oldtimern. (dpa/tmn)