Orangenes Prüfsiegel beachten

Kindersitze

An Kindersitzen führt beim Transport des Nachwuchses im Auto kein Weg vorbei. Auch wenn aktuelle Tests katastrophale Sicherheitsmängel zeigen, ist ein schlechter Sitz immer noch besser als gar keiner.

Auch wenn der letzte Kindersitz-Test schlecht ausgefallen ist, sollte ein Kindersitz trotzdem verkehrstauglich sein. Das orangene Schildchen am Kindersitz zeigt, dass das Produkt alle gesetzlich vorgeschriebenen Tests absolviert hat. Außerdem gibt es eine ganze Reihe wichtiger Zusatzinformationen. So findet sich die Norm, nach der geprüft wurde, in der ersten Zeile des Schildes. Zulässig sind seit April 2008 nur noch nach der Norm ECE 44/03 und 44/04 getestete Sitze. Bei Verwendung älterer Modelle droht laut TÜV Süd ein Bußgeld von 30 Euro.

«Universal» überall einsetzbar

Die zweite Zeile gibt die Kategorie des Kindersitzes an. «Universal» bedeutet dabei, dass er für alle Sitzpositionen in jedem Fahrzeuge geeignet ist. «Semi-universal», «Eingeschränkt» und «Fahrzeugspezifisch» geben an, dass das Produkt nur für bestimmte Autos oder Sitzpositionen geeignet ist.

In der dritten Zeile findet sich das zulässige Gewicht des Kindes, der darunter zu findende Kreis mit E-Symbol und Zahl gibt das europäische Land an, in dem der Sitz geprüft wurde. Die Eins steht dabei für Deutschland. In der folgenden Zeile findet sich die Prüfnummer, die letzte Zeile gibt den Hersteller an. (mid)

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