Minderjährige Fahrer der Versicherung melden

Wenn ein 17-Jähriger am Steuer eines Wagens sitzt, muss der Halter dies seiner Versicherung mitteilen. Hat der Minderjährige einen eigenen Wagen, läuft die Police auf die Eltern.

In vielen Bundesländern dürfen schon 17-Jährige Auto fahren - zumindest dann, wenn eine Begleitperson mit Führerschein danebensitzt. Für die Versicherung sind minderjährige Fahrer ein Grenzfall. Den Vertrag unterschreiben müssen daher die Eltern. Und auch nach dem 18. Geburtstag lohnt es sich, die Police der Eltern weiter zu nutzen.

Das geht ins Geld

«17-Jährige können kein Auto zulassen und auch keine Versicherung abschließen», sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn unter 18 seien junge Menschen nach dem Recht nicht voll geschäftsfähig. Wer bereits mit dem eigenen Wagen unterwegs sein will, muss die Autoversicherung daher von seinen Eltern abschließen lassen. Kfz-Versicherungen gehen mehr ins Geld als manche andere Police. Und in diesem Spezialfall ist die Versicherung noch teurer als gewohnt.

Denn Statistiken würden belegen, dass Fahranfänger häufiger Unfälle verursachen als ältere Autofahrer. «Der Preisaufschlag ist gerechtfertigt, weil ein 17-Jähriger noch keine Fahrpraxis hat», erläutert Versicherungsberater Christian Wermelskirch aus Suhl (Thüringen). Der Preis sei unter anderem abhängig von der Art der Versicherung, der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Automodell.

Jennifer Fricke vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg rät, das Auto als Zweitwagen der Familie einstufen zu lassen. Der Vorteil sei dann, dass der Fahranfänger nicht in einer hohen Schadensfreiheitsklasse bei 240 Prozent oder mehr einsteigt, sondern bei etwa 140 Prozent. Das spart Geld.

Meldepflicht

In der Regel haben Jugendliche keinen eigenen Wagen, sondern nutzen den der Eltern. Aber ob sie nun selbst der Besitzer sind oder nicht: Das Versicherungsunternehmen muss in jedem Fall informiert werden, wenn ein 17-Jähriger mit dem Auto unterwegs ist, sagt Wermelskirch. Im Schadensfall sei dann auch garantiert, dass die Versicherung zahlt. Wer allerdings verschweigt, dass Fahranfänger hinter dem Steuer sitzen, muss im Schadensfall mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Welches Angebot für das Auto eines Führerschein-Neulings die beste ist, hängt vor allem vom Alter des Wagens ab. Eine Haftpflichtversicherung ist aber vorgeschrieben. «Wenn das Fahrzeug nicht viel Wert ist, kann man auf die Kaskoversicherung verzichten», sagt Fricke. Als Faustformel gilt ihr zufolge: «Ist das Auto älter als acht Jahre, reicht die Haftpflicht.» Sie kommt für Schäden an anderen Fahrzeugen auf, also zum Beispiel dann, wenn man einem anderen Wagen hinten drauf fährt. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung obendrauf lohnt sich insbesondere für neue oder hochwertige Wagen.

Vom 18. Geburtstag an dürfen junge Menschen ihr Auto auch auf ihren eigenen Namen zulassen und versichern. Allerdings sollten sie dabei nicht übereilt vorgehen: «Es ist häufig sehr viel günstiger, wenn man den Wagen nicht gleich auf sich selbst zulässt», warnt Weidenbach. Besser sei es aber, noch ein paar Jahre mit dem Ummelden zu warten und Fahrpraxis zu sammeln. (dpa/tmn)

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