Kaum noch Sperrungen nach dem Sturm

Am Tag eins nach «Kyrill» gibt es nur noch Behinderungen auf kleineren Straßen. Und im Fall von Schäden den Kampf mit den Versicherungen.

Am Tag nach dem Sturm sind die Straßen in Deutschland größtenteils wieder befahrbar. Keine Sperrungen mehr auf den Autobahnen meldet der ADAC, nur kleinere Behinderungen wie zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einzelnen Abschnitten. Auch auf den Bundesstraßen gibt es nur wenige Probleme.

Erst immer zur Teilkasko

Beeinträchtigt von dem Orkan «Kyrill» sind allerdings noch eine Reihe von Land- und Kreisstraßen, vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo der Sturm besonders heftig gewütet hatte.

Hier wurden durch umstürzende Bäume und herumfliegende Gegenstände auch zahlreiche Autos beschädigt. Generell ist das ein Teilkasko-Thema, allerdings erst ab Windstärke acht - was ein geschädigter Besitzer im Zweifel mit Angaben vom Wetteramt belegen muss. In jedem Fall sollten Fahrer zunächst versuchen, Sturmschäden über die Teilkasko regulieren zu lassen, auch wenn zusätzlich eine Vollkasko abgeschlossen wurde. Denn hier droht keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, außerdem ist die Selbstbeteiligung oft geringer.

Erst reden, dann reparieren

Zu Diskussionen kann neben der Windstärke in solchen Fällen auch die Frage führen, wie lange ein vom Sturm gefälltes Hindernis schon auf der Straße lag, bevor ein Autofahrer mit ihm kollidierte. Denn für die Teilkasko muss der Gegenstand erst unmittelbar vor dem Zusammenprall auf der Straße gelandet sein. Auch bei durch Wasser beschädigten Fahrzeugen ist mal die Teilkasko und mal die Vollkasko zuständig: Säuft der geparkte Wagen ab oder tritt eine Überschwemmung schlagartig auf, dann zahlt die Teilkasko. Begibt sich der Fahrer mit seinem Wagen fahrlässig ins Wasser, dann kann diese die Zahlung verweigern.

Und: Der Versicherer hat in solchen Fällen laut ADAC ein Weisungsrecht. Das heißt, dass Autobesitzer sich vor Reparatur oder Gutachten erst mit ihm in Verbindung setzen muss, um seine Ansprüche nicht zu gefährden.

Ist man gut versichert und achtet auf die Formalien, dann sollten sich auch Fälle regulieren lassen wie der eines Autofahrer aus Bernau bei Berlin: Zunächst wurde dessen Wagen in der Sturmnacht von einem umherfliegenden Verkehrsschild getroffen. Als er zur Polizei fuhr, um den Schaden zu melden, musste er einem umstürzenden Baum ausweichen - und stieß dabei mit einem anderen Wagen zusammen.

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