Jahresfrist beachten

Abwrackprämie

Wer die Abwrackprämie auch für ein bürokratisches Monster hält, mag sich wieder mal bestätigt sehen. Wie der ADAC warnt, sollte man sein Altauto nicht leichtfertig stilllegen.

Wer sein Altauto bereits abmeldet oder stilllegt, jedoch mit der Verschrottung noch wartet bis er den Reservierungsbescheid einschließlich des Verwertungsnachweisformulars in den Händen hält, verletzt unter Umständen die Anspruchsbedingungen zum Bezug der Abwrackprämie, warnt der ADAC. Nach Informationen des Automobilklubs gab es bereits immer wieder Ablehnungen durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), weil die Altautobesitzer bei einer vorgezogenen Stilllegung zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht mehr, wie vorgeschrieben, ein Jahr durchgehend Halter des Fahrzeuges gewesen waren.

Absprache mit dem Entsorger

Teilweise meldeten die Eigentümer ihren alten Wagen ab oder legten ihn still, um nicht für zwei Fahrzeuge bezahlen zu müssen. Wer sein altes Auto gleich loswerden wolle, obwohl die Formulare dafür noch nicht angekommen seien, könne es schon jetzt verschrotten lassen und danach abmelden, erklärte ein ADAC-Sprecher. Man müsse sich in diesem Fall aber unbedingt vom Entsorger zusichern lassen, dass dieser das Abwracken später auf den Formularen für die Prämie bestätigt, sobald diese angekommen sind. (AG)

Keine Beiträge vorhanden