Geschwindigkeit der Sicht anpassen

Autofahrer müssen bei Dunkelheit das Sichtfahrgebot beachten. Wer sich nicht daran hält, trägt bei einem Unfall eine Mitschuld, wie das Oberlandesgericht Koblenz feststellte.

Ein Autofahrer muss bei Dunkelheit beachten, dass er innerhalb der Strecke anhalten kann, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstoße er gegen das Sichtfahrgebot und trage bei einem Unfall eine Mitschuld, erklärte das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte eine Frau, die bei Dunkelheit auf ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug aufgefahren und verletzt worden war (Az.: 12 U 258/06).

Urteil der Vorinstanz bestätigt

Der Fahrer des stehenden Wagens war zuvor mit einem anderen Auto zusammengestoßen und links an der Leitplanke zum Stehen gekommen. Die Klägerin hatte ihm vorgeworfen, er habe das Unfallfahrzeug nicht genügend abgesichert. Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte jedoch, die Klägerin habe das Geschehen an der Fahrbahn nicht ausreichend beobachtet. Es bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, wonach die Klägerin für ihren Unfall eine Mithaftung trägt. (dpa)

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