Fahrzeugpapiere weisen Schadstoffgruppe aus

Ab dem 1. März können feinstaubbelastete Gebiete nur noch mit umweltverträglichen Fahrzeugen passiert werden. Der Fahrzeugbrief gibt Auskunft, welche Umweltplakette das Auto erhält.

Autofahrer können anhand ihrer Fahrzeugpapiere erkennen, in welche Schadstoffgruppe ihr Auto fällt. Danach richtet sich die Farbe der Umweltplakette, die künftig in feinstaubbelasteten Gebieten über Fahrverbote entscheidet. Vom 1. März an werden Städte so genannte Umweltzonen ausweisen, in denen nur noch Fahrzeuge mit entsprechenden Plaketten fahren dürfen. Darauf weist die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz- Sachverständiger (KÜS) in Losheim am See (Saarland) hin. Auf diese Weise soll die Feinstaubbelastung in den Zonen verringert werden.

Grüne Plakette für Euro 4

Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette, erläutert die KÜS. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 - Euro 3 - bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe 2 fällt, kann eine rote Plakette am Auto befestigen. Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet. Dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator. Die Plakette wird nach Worten der KÜS voraussichtlich zwischen fünf und zehn Euro kosten und ist unter anderem bei Zulassungsstellen oder Prüfstationen erhältlich.

Wer wissen will, in welche Schadstoffklasse sein Auto fällt, erfährt dies über die Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren. Diese Schlüsselnummern finden sich laut der KÜS in älteren Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 - Fahrzeug- und Aufbauart - an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 gab es neue Fahrzeugpapiere. Hier steht die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.

Fahrverbote für ältere Autos

Bei Pkw mit Benzinmotoren erhalten die Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 die grüne Feinstaubplakette. Diesel-Pkw bekommen diese Plakette, wenn sie die Nummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 und 73 bis 75 haben. Selbstzünder mit der Emissionsschlüsselnummer 25 bis 29, 35, 41 und 71 erhalten die rote Plakette. Gelb gibt es für Fahrzeuge mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72.

Wer keine Plakette am Auto führt, darf künftig nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind. Sie haben in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag «aG», «H» oder «Bl», erläutert der TÜV Nord in Hannover.

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