Explosionsgefahr bei Starthilfe

Eingefrorene Autobatterie

Einer eingefrorenen Autobatterie darf auf keinen Fall Starthilfe gegeben werden. Erst nach dem Auftauen kann man die Funktionstüchtigkeit wieder herstellen – oder auch nicht.

Eine komplett entladene Autobatterie kann bei Minusgraden möglicherweise einfrieren. In diesem Fall darf keine Starthilfe gegeben werden, andernfalls besteht Explosionsgefahr, warnt die Prüforganisation GTÜ.

Auf Leistung überprüfen

Ob die Batterie zumindest noch etwas Kraft hat, erkennt man beispielsweise daran, dass die Zentralverriegelung oder die Innenraumbeleuchtung funktioniert. Ansonsten kann die Batterie aber durch eine neue ausgetauscht werden oder nach dem Auftauen wieder geladen werden. (mid)

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