Erhöhte Vorsicht bei Streufahrzeugen

Grundsätzlich Vorfahrt

Räumfahrzeuge gehören im Winter zum Straßenbild. Autofahrer sollten jedoch aufpassen, wenn sie auf Winterdienstfahrzeuge treffen – sie haben nämlich grundsätzlich Vorfahrt.

Räum- und Streufahrzeuge haben im Winter grundsätzlich Vorfahrt. Sie dürfen zu jeder Zeit auf jeder Straßenseite in jede Richtung fahren. Das sei gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings nur während der Ausübung von dienstlichen Pflichten zulässig, erläutert Rainer Hillgärtner vom Automobilclub ACE. Auch eine mögliche Überbreite der eingesetzten Winterdienstfahrzeuge sollten andere Verkehrsteilnehmer beachten.

Kein Haftungsanspruch

Für Fahrzeugschäden durch hochgeschleuderten Splitt von vorausfahrenden Fahrzeugen haftet nach ACE-Angaben niemand. Deshalb sei es wichtig, zu Räumfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern ausreichend Abstand zu halten. Bei einer Kollision mit einem Schneepflug oder Streufahrzeug haftet der Verkehrsteilnehmer, der in seiner Spur nicht soweit wie für ihn möglich rechts gefahren ist. (dpa/tmn)

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