Dienstwagen nicht an Dritte ausleihen

Wer vom Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, sollte ihn nicht von anderen Personen fahren lassen. Macht man es trotzdem, kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Fahrer eines Firmenwagens darf diesen nicht unbedacht einem Dritten - etwa dem Ehe- oder Lebenspartner - überlassen. Denn die «Überlassungsverträge» für Dienstwagen sehen häufig vor, dass nur der Arbeitnehmer selbst ans Steuer darf. Wer dagegen verstößt, riskiert nach Angaben des Personalverlages in Bonn eine Abmahnung. Im wiederholten Fall kann sogar die Kündigung drohen.

Schadensersatzansprüche möglich

Verursacht ein anderer Fahrer mit dem Wagen einen Unfall, kann das Unternehmen gegen den Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche stellen. Auch versicherungsrechtliche Probleme sind in einem solchen Fall möglich - und zwar dann, wenn im Versicherungsvertrag festgehalten ist, dass ausschließlich der Arbeitnehmer den Wagen lenken darf.

Allerdings gibt es nach Angaben des Personalverlages Ausnahmen: So darf sich der Arbeitnehmer zum Beispiel im Krankheitsfall von seinem Partner oder einer anderen Person mit dem Dienstwagen zum Arzt fahren lassen.

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