Bei Pannenhilfe beide Warnblinker anschalten

Für abschleppende Fahrzeuge gilt grundsätzlich eine Faustformel: Beide Fahrzeuge müssen während des Abschleppvorgangs die Warnblinker einschalten. Eine Größenbeschränkung mit Blick auf die Abschleppkonstellation gibt es nicht.

Bei der Pannenhilfe gibt es keine Einschränkungen mit Blick auf die Fahrzeugkombinationen - grundsätzlich dürfe selbst ein Kleinwagen einen Bus ziehen, berichtet die in Hamburg erscheinende Zeitschrift «Auto Bild» (Ausgabe 32/2007). Trotzdem seien einige Vorschriften zu beachten: So muss an einem schleppenden ebenso wie am geschleppten Fahrzeug die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.

Zudem ist bei Dunkelheit für eine ausreichende Beleuchtung an dem liegengebliebenen Fahrzeug zu sorgen. Außerdem darf dem Bericht zufolge nur ein Pannenfahrzeug abgeschleppt werden - der Wagen darf also nicht fahrbereit sein. Für den Weg bis zur nächsten Werkstatt ist dann aber sogar das Schleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs erlaubt. Handelt es sich um eine Panne auf der Autobahn, muss die Schnellstraße beim Abschleppen unbedingt an der nächsten Ausfahrt verlassen werden. (dpa)

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