Auto nach Werkstatt-Termin überprüfen

Wer sein Auto aus der Werkstatt holt, sollte es einer Überprüfung unterziehen. Denn je später ein Reparaturmangel entdeckt wird, desto schwieriger wird eine Reklamation.

Nach einem Werkstatt-Termin sollten Autofahrer ihr Fahrzeug auf Mängel überprüfen. Mit der Übergabe des Wagens beginne die Verjährungsfrist für unvollständige und unsachgerechte Reparaturen, so der Automobilclub von Deutschland (AvD). Je länger ein Reparaturmangel unentdeckt bleibt, desto schwieriger werde der Nachweis, dass er tatsächlich auf einem Fehler der Werkstatt beruht, so der AvD in seiner in Frankfurt erscheinenden Zeitschrift «Motor und Reisen» (Ausgabe 7-8/2006).

Zwei Jahresfrist

Verbraucher könnten laut Bürgerlichem Gesetzbuch in der Regel zwei Jahre lang Reparaturmängel geltend machen. Allerdings haben Werkstätten laut AvD die Möglichkeit, die Verjährung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Mindestverjährungsfrist von einem Jahr zu begrenzen. Auch dies gelte es bei Reklamationen zu berücksichtigen.

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