Aufpassen bei Saisonkennzeichen

Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten besondere Vorschriften. So muss das Auto im Winter auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.

Autos mit einem Saisonkennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum «überwintern». Besitzt zum Beispiel ein Cabrio ein Kennzeichen nur für die Sommermonate, gilt es in der übrigen Jahreszeit als nicht zugelassen, erläutert Bert Korporal, Sachverständiger beim TÜV Nord in Hannover. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit an der Straße geparkt, drohten daher Bußgelder. Im schlimmsten Fall könnte es sogar abgeschleppt werden.

Laut Korporal muss ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Zulassungszeit auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Auch Fahrten zur Werkstatt oder Hauptuntersuchung dürfen in dieser Zeit nicht erfolgen. «Wenn ich damit fahren will, brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen.»

Sonderfall TÜV-Untersuchung

Für Fahrzeuge, die erstmals als Saisonfahrzeug angemeldet sind, gilt außerdem eine Sonderregelung: Fällt der Termin der Hauptuntersuchung in die zulassungsfreie Zeit, dürfe ihn der Halter auf den ersten Monat des Zulassungszeitraums verschieben. Die nächste Hauptuntersuchung wird dann zwei Jahre später ebenfalls erst wieder im Zulassungszeitraum fällig. Eine solche Regelung gibt es für normal zugelassene Autos nicht - wer hier etwa eine im Dezember anstehende Hauptuntersuchung erst im April wahrnimmt, muss beim nächsten Mal trotzdem wieder im Dezember zur Prüfstelle. Fahrer von Autos mit Saisonkennzeichen bekommen «hier etwas geschenkt», sagt Korporal. (dpa)

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