Auf Verwertungsnachweis achten

Für Abwrackprämie nötig

Dem Antrag auf die Umweltprämie muss der Verwertungsnachweis des Altautos beiliegen. Doch nicht jeder Schrotthändler darf diesen ausstellen.

Um beim Neuwagenkauf die Abwrackprämie vom Staat zu kassieren, müssen Altautobesitzer einen sogenannten Verwertungsnachweis vorlegen. Das Dokument belegt, dass der alte Wagen tatsächlich in die Schrottpresse wandert. Jedoch darf nicht jeder x-beliebige Schrotthändler die Nachweise ausstellen: Nach Angaben der Dekra in Stuttgart muss es sich dabei um einen «zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter» handeln. Alternativ könne die Entsorgung auch über ein Autohaus oder eine Werkstatt erfolgen, die als Annahmestelle für Altautos anerkannt ist.

Anerkannter Verwerter notwendig

Verbraucher erkennen die Betriebe der Sachverständigenorganisation zufolge an der jeweiligen Zertifizierungsurkunde, die sie als anerkannter Verwerter oder Annahmestelle gemäß der Altfahrzeug-Verordnung ausweisen. Eine Liste der anerkannten Annahmestellen und Verwerter gibt es bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) im Internet unter www.altfahrzeugstelle.de. (dpa/tmn)

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