Alte Führerscheine umtauschen

Vor einer Auslandsreise kann der Umtausch eines alten deutschen Führerscheines sinnvoll sein. Wer einen EU-Führerschein beantragt hat, kann sich die internationale Fahrerlaubnis sofort ausstellen lassen.

Wer außerhalb der Europäischen Union (EU) Auto fahren will und noch den alten deutschen Führerschein hat, sollte ihn gegen die europäische Fahrerlaubnis umtauschen. Denn nur wenn das EU-Dokument zumindest beantragt wurde, kann auch ein Internationaler Führerschein ausgestellt werden - der etwa in den USA nötig ist. Darauf weist Markus Schäpe vom ADAC in München hin. Die auf dem alten Führerschein eingetragenen Fahrrechte werden beim Umtausch auf das EU-Dokument im Scheckkartenformat übertragen, ohne dass der Fahrer bei der zuständigen Behörde darauf hinweisen muss.

Internationales Dokument hat drei Jahre Gültigkeit

USA-, Kanada- oder auch Australien-Urlauber können dem Experten vom ADAC zufolge zwar Glück haben und auch gegen Vorlage ihres alten Führerscheins die Mietwagenschlüssel bekommen. Nimmt der Vermieter aber die bestehenden Regelungen ernst, könne es Probleme geben. Das gelte erst recht bei einer Polizeikontrolle. «Dann müssen Sie im Ernstfall zu Fuß weitergehen.» In Ländern wie Russland und der Ukraine ist der Internationale Führerschein sogar zwingend nötig.

Der EU- und der Internationale Führerschein werden am besten in einem Aufwasch beantragt. Während Autofahrer auf die 24 Euro teure EU-Karte laut Schäpe bis zu sechs Wochen lang warten müssen, bekommen sie die internationale Fahrerlaubnis sofort. «Auf ihr wird die Nummer des EU-Führerscheins eingetragen, die nach dem Antrag feststeht.» Das Dokument ist drei Jahre lang gültig und kostet 15 Euro.

Zusatz-Genehmigung für schwere Gespanne

Für die Fahrrechte, die der deutsche Führerschein dem Autofahrer einräumt, gilt nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg beim Umtausch grundsätzlich «Besitzstandswahrung». Wer einen Schein der Klasse 3 besessen hat, darf also weiterhin beispielsweise einen 7,5-Tonner steuern. Einzige Ausnahme laut Schäpe: Bisher durfte an den 7,5-Tonner ein 11 Tonnen schwerer Anhänger gekoppelt werden. «Nach neuem Recht ist die Klasse C1E auf Gespanne bis maximal 12 Tonnen beschränkt.» Nur wer unbedingt die alte Berechtigung bis 18,5 Tonnen weiter nutzen will, muss den Zusatz CE 79 beantragen.

Sich vom alten Führerschein zu trennen, kann auch deshalb sinnvoll sein, weil er unleserlich geworden ist. «Wenn man dann kontrolliert wird, kann man seine Fahrberechtigung nicht mehr adäquat nachweisen», sagt Markus Schäpe. In Deutschland ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die es ein Bußgeld geben kann -und im Ausland droht bei einem zerfledderten «Lappen» möglicherweise noch größerer Ärger. Aber auch ein bestens erhaltener DDR-Führerschein könnte den Fahrer bei einem ausländischen Beamten in «Erklärungsnotstand» bringen.

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