Tesla-Baustelle: Gericht stoppt Teil der Rodung

Tesla-Baustelle: Gericht stoppt Teil der Rodung
Rodungsarbeiten in Grünheide. © dpa

Tesla darf bestimmte Randbereiche auf dem Gelände seiner künftigen Fabrik in Grünheide nicht roden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Das geht aus einer OVG-Entscheidung hervor. Das Land Brandenburg hatte diese Flächen vorzeitig zur Rodung genehmigt habe (OVG 11 S 127/20).

Damit hatten der Naturschutzbund (Nabu) und die Grüne Liga Brandenburg mit einem Eilantrag teilweise Erfolg. Die Rodung ist auch gestoppt, weil Tesla eine von Brandenburg geforderte Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten nicht bis 17. Dezember erbracht hatte. Ob sich der Bau damit verzögert, ist unklar.

Sommer 2021 soll Betrieb beginnen

Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer geht davon aus, dass das Projekt «im groben Zeitplan» bleibt. «Elon Musk ist auf der einen Seite dafür bekannt, dass sich Dinge und Ankündigungen auch verzögern können. Aber letztendlich hat er immer geliefert», sagte der Direktor des CAR-Center Automotive Research in Duisburg. «Und er wird in Berlin auch liefern.» Tesla will sein erstes europäisches E-Auto-Werk in Grünheide in Brandenburg ab Sommer 2021 in Betrieb nehmen. Dort sollen in einer ersten Phase rund 500 000 Fahrzeuge im Jahr produziert werden.

Der Nabu Brandenburg dringt darauf, dass Tesla die weitere Rodung aufgibt. «Tesla müsste intensiv darüber nachdenken, ob sie nicht darauf verzichten können, die Flächen zu roden», sagte Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder am Samstag. Sie fragte: «Muss da wirklich alles plattgemacht werden?» Der Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, Michael Ganschow, forderte von dem Unternehmen Nachbesserung beim Artenschutz.

Schutz von Zauneidechsen

Das OVG entschied, wegen des Schutzes von dort überwinternden Zauneidechsen sei das Fällen in Randbereichen der geplanten Flächen vor allem parallel zu Gleisanlagen untersagt. Tesla habe die Reptilien zwar einsammeln und umsetzen lassen, aber zu einer Zeit, als zumindest erwachsene Männchen schon im Winterquartier gewesen seien.

Das Gericht sieht die Gefahr, dass das Tötungsverbot für die geschützten Arten Zauneidechse und Schlingnatter wegen der Rodung verletzt wird. Das Baumfällen sei zudem vorläufig gestoppt in einem Streifen längs der Autobahn 10, weil nicht ersichtlich sei, warum diese Fläche nötig sei. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte in der Vorinstanz die Fällung von knapp 83 Hektar Wald genehmigt.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, warnte davor, dass Unternehmen wegen rechtlicher Unsicherheiten aus Deutschland vertrieben werden könnten. «Der Fall Tesla zeigt, dass selbst die Gerichte sich nicht einig sind und es keine zuverlässigen Regeln gibt», sagte Fratzscher dem «Handelsblatt» (Samstag/online). «Das macht eine verlässliche Planung unmöglich.»

Bau mit vorzeitigen Zulassungen

In Grünheide in Brandenburg entsteht in der Tesla Straße die Gigafactory des Elektroautobauers. Foto: dpa

Die umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg für den Bau der Fabrik steht noch aus, deshalb baut das Unternehmen mit vorzeitigen Zulassungen. Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) halte eine Genehmigung im Januar für möglich, sagte seine Sprecherin Frauke Zelt. Ein konkreter Zeitpunkt sei aber offen. Derzeit werde noch eine Anhörung von Kritikern ausgewertet.

Der Autoexperte Dudenhöffer kann sich nicht vorstellen, dass die Genehmigung scheitern könnte: «Da würde sich Deutschland weltweit lächerlich machen. Investoren, die wir für Deutschland gewinnen wollen, wären mit Sicherheit verloren.» Das Projekt sei für Deutschland «ein Wunderwerk». Die Ansiedlung kann aus seiner Sicht ein Gewinn auch für deutsche Hersteller sein.

Naturschützer und Anwohner befürchten mit dem Projekt negative Folgen für die Umwelt. Bei einer ersten Rodung war bereits eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden. Das OVG hatte im Februar die Eilanträge zweier Umweltverbände zurückgewiesen. Weil Tesla eine Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten von 100 Millionen Euro nicht fristgerecht erbracht hat, steht neben dem weiteren Baumfällen auch der Einbau von Maschinen in der Lackiererei still. Nun hat Tesla Zeit bis zum 4. Januar für das Geld. (dpa)

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