Taxikonkurrent Uber darf wieder Fahrgäste vermitteln

Einstweilige Verfügung aufgehoben

Taxikonkurrent Uber darf wieder Fahrgäste vermitteln
Uber droht Ärger in Kanada. © dpa

Der Taxikonkurrent Uber darf in Deutschland wieder Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Eine einstweilige Verfügung, die dies untersagte, wurde vom Landgericht Frankfurt aufgehoben. Nun geht der Streit in die nächste Instanz.

Der Streit um Angebote des Taxi-Konkurrenten Uber in Deutschland geht in die nächste Instanz. Nach einer Niederlage im Eilverfahren vor dem Frankfurter Landgericht am Dienstag kündigte Taxi Deutschland Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) an.

Das Landgericht hob seine einstweilige Verfügung gegen Uber aus dem August auf, weil es keine Notwendigkeit mehr sah, den Streit im Eilverfahren zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Dies war Uber zuvor unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro pro Fahrt untersagt worden. In der Sache sei die Verfügung rechtens gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist".

Landgericht spricht vom rechtswidriges Verhalten

Ein Gerichtssprecher betonte: "Das Landgericht hält es weiterhin für rechtswidrig, dass die Firma Uber Beförderungswünsche an Privatfahrer vermittelt, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen und diese Fahrer zum Rechtsbruch anstiftet". Die Klägerin - die Genossenschaft Taxi Deutschland - habe allerdings "schon frühzeitig von möglichen Rechtsverstößen Kenntnis" gehabt und es versäumt, rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten.

Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte sich im Sommer gegen den aus ihrer Sicht unfairen Wettbewerber zur Wehr gesetzt und die einstweilige Verfügung erwirkt. Das Taxigewerbe beklagt, die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die hohen, teils teueren Auflagen des Taxigewerbes.

Uber war in dem Eilverfahren zunächst nicht gehört worden. Das Unternehmen argumentiert, sein Geschäftsmodell sei auch in Deutschland schon seit mindestens 2013 bekannt. Uber betreibt eine Smartphone-App, über die verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste angeboten werden, auch von privaten Fahrern. Das Internet-Start-up ist mittlerweile in mehr als 200 Städten weltweit aktiv.

Uber offen für Dialog

Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: "Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle." Das Unternehmen sei offen für einen Dialog - auch mit der Politik. Taxi Deutschland reagierte kämpferisch: "Es bleibt dabei: Uber handelt rechtswidrig", betonte eine Sprecherin. "Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. Uber tut das nicht." Das Taxigewerbe sei keineswegs gegen Smartphone-Apps, Internet-Vermittlung und Innovation.

Taxi Deutschland betreibt selbst eine Smartphone-App zur Vermittlung von Taxifahrten. Es müsse aber gleiches Recht für alle gelten. Das OLG ist die letzte Instanz im Eilverfahren. Scheitert Taxi Deutschland dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges – Hauptverfahren. (dpa)

Keine Beiträge vorhanden