Lokführerstreik endet überraschend am Samstag

Als Geste der Versöhnung

Lokführerstreik endet überraschend am Samstag
So sehen Sieger aus: Claus Weselsky vor dem Landesarbeitsgericht. © dpa

Damit hatte niemand gerechnet: Der Lokführerstreik wird überraschend am Samstag enden, obwohl die GDL auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Recht bekam. GDL-Chef Weselsky sprach von einer Geste der Versöhnung.

Überraschende Wende im Lokführerstreik. Die Gewerkschaft GDL will ihren Streik als «Versöhnungsgeste» nun schon am Samstag um 18.00 Uhr beenden. Das kündigte der Gewerkschaftschef Claus Weselsky am Freitag in Frankfurt an. Unmittelbar davor hatte das Landesarbeitsgericht Hessen den Ausstand auch in zweiter Instanz als rechtmäßig anerkannt. Ursprünglich hatte der Arbeitskampf noch 34 Stunden länger dauern sollen, bis Montagmorgen.

«Wir könnten den Streik bis Montag, 4.00 Uhr, fortsetzen», sagte der GDL-Chef. Es handele sich um eine Geste der Versöhnung. Zuvor hatte die GDL einen Vorschlag der Bahn abgelehnt, zur Einheitsfeier am Sonntag wenigstens den Berlin-Verkehr vom Streik auszunehmen.

Bahn-Personalvorstand zufrieden

Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber sagte angesichts des vorgezogenen Streikendes, dass sich damit der Einsatz der Bahn vor den Gerichten gelohnt habe: «Das ist ein gutes Zeichen für unsere Kunden und unsere Mitarbeiter.» Die GDL-Lokführer hatten ihre Arbeit im Güterverkehr schon am Mittwoch niedergelegt, im Personenverkehr in der Nacht zum Donnerstag - und sich damit in Politik und Öffentlichkeit viel Kritik eingehandelt.

Millionen Bahnreisende mussten improvisieren und sich ein auf schmales Zugangebot einstellen. Die Bahn fuhr am Freitag am zweiten Tag des Ausstands im Personenverkehr wie am Vortag nach Ersatzfahrplänen, mit denen sie rund ein Drittel der Personenzüge und die Hälfte der Güterzüge auf die Schiene brachte. Der Bahn-Konzern hatte bis zum Freitag vergeblich versucht, die Arbeitsniederlegung gerichtlich verbieten zu lassen. Schon das Frankfurter Arbeitsgericht hatte in erster Instanz einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt.

Kein Verstoß gegen Friedenspflicht

Laut Gerichtsentscheidung verstößt der Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch verhältnismäßig. Die Forderungen der GDL seien nicht widerrechtlich. Der Entscheidung waren stundenlange Verhandlungen über einen Vergleichsvorschlag der Arbeitsrichterin Ursula Schmidt vorausgegangen. Der Vergleich scheiterte letztlich daran, dass die GDL bereits in den Schlichtungsplan hineinschreiben wollte, dass es bei der Bahn verschiedene konkurrierende Tarifverträge geben könne. Das lehnte Bahn-Anwalt Thomas Ubber ab. «Wir können keine Ergebnisse der Tarifverhandlungen hier vor Gericht vorwegnehmen», sagte er.

Die Lokführergewerkschaft fordert für die Beschäftigten mehr Geld sowie eine kürzere Arbeitszeit und will neben den Lokführern vor allem auch das übrige Zugpersonal in Verhandlungen vertreten, für das bislang die EVG zuständig ist. Die Bahn will konkurrierende Tarifverträge einzelner Berufsgruppen verhindern. (dpa)

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