Scheuer: Überzogene Fahrverbote müssen weg

Neuer Bußgeldkatalog

Scheuer: Überzogene Fahrverbote müssen weg
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. © dpa

Der neue Bußgeldkatalog beinhaltet rechtliche Unsicherheiten mit Blick auf Fahrverbote bei zu schnellem Fahren. Diese sollten schnellstmöglich beseitigt werden, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

«Ich will eine klare, faire und zügige Lösung. Richtigstellung und Verhältnismäßigkeit in einem Paket», sagte Scheuer (CSU) der «Passauer neuen Presse». «Das bedeutet, die überzogenen Fahrverbote an nur zwei Stellen müssen weg, denn alles andere ist weitgehend unstrittig.»

Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten, vor allem über eine Regelung im neuen Bußgeldkatalog: Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Scheuer: Schuldzuweisungen helfen nicht

Am vergangenen Donnerstag hatte der Bund die Länder wegen rechtlicher Unsicherheiten dazu aufgefordert, ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Schuldzuweisungen zwischen Bund und Ländern nützten gar nichts, sagte Scheuer der Zeitung nun. «Alle zusammen sind in der Verantwortung, denn die Länder haben zahlreiche Änderungen vorgenommen und darüber abgestimmt.»

Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April, im Zuge einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Scheuer hatte schon Mitte Mai signalisiert, die «unverhältnismäßige» Regelung zu den Fahrverboten wieder kippen zu wollen. Damals aber war von formalen Gründen nicht die Rede. Grund waren auch Proteste vieler Autofahrer.

Einige Bundesländer setzen Neuregelung aus

In mehreren Bundesländern wird der umstrittene neue Bußgeldkatalog vorerst nicht mehr angewendet. «Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden», sagte etwa Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines «fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage».

Auch Nordrhein-Westfalen, Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen gaben am Freitag bekannt, wieder zum alten Katalog zurückzukehren. «Laufende noch offene, also noch nicht mit Bescheid abgeschlossene Verfahren, sowie auch zukünftige werden ab sofort nach dem alten Bußgeldkatalog bearbeitet», sagte ein Sprecher der Hamburger Verkehrsbehörde. (dpa)

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