Nicht mit abgelaufenem Saisonkennzeichen fahren

Kein Versicherungsschutz

Nicht mit abgelaufenem Saisonkennzeichen fahren
Nicht mit abgelaufenem Saisonkennzeichen fahren. © GDV

In ein paar Tagen ist es so weit. Dann beginnt wieder die Zeit der Saisonkennzeichen. Wer mit einem solchen Nummernschild unterwegs ist, sollte indes einige Dinge beachten. Wer sie missachtet, für den kann es teuer werden.

Mittlerweilse nutzen 1,9 Millionen Fahrer ein Saisonkennzeichen. Insbesondere ist es bei Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer bei der Neuzulassung beliebt. Dabei zeigt die Zahl oberhalb des Strichs den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Damit lässt sich ständiges und vor allem kostspieliges An- und Abmelden vermeiden. Zudem kann auch Versicherung und Steuer gespart werden. Doch wer mit einem Saisonkennzeichen unterwegs ist, das übrigens 1997 eingeführt wurde, muss einige Dinge beachten, darauf weist der ADAC hin.

Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

So sind Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen verboten. Wer sich nicht daran hält, begeht einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Verboten sind auch Probe- oder Überführungsfahrten außerhalb des Zulassungszeitraums. Wer dies missachtet, dem drohen nicht nur Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, sondern auch eine Geldstrafe; im Extremfall kann es sogar eine Gefängnisstrafe sein. Wer bei der Missachtung dieser Vorschrift bei einer Fahrt mit einem abgelaufenen Nummernschild einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden baut, wird von der Versicherung dafür in Regress genommen und muss die voller Schadenshöhe übernehmen. „Der Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen, was existenzbedrohend sein kann“, so der ADAC.

Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen parkt, kann auch zur Kasse gebeten werden. So ist es vor oder nach Ablauf der Saison verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Macht man es trotzdem, wird ein Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt fällig. Zudem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. (AG)

Keine Beiträge vorhanden