Wer im Winter mit Sommerreifen einen Unfall hat, den trifft eine Teilschuld. Ob es fürs Fahren mit falschen Pneus indes ab 2011 weiter ein Bußgeld gibt, ist noch unklar.
Wer trotz gegenteiliger Empfehlung im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und die anderen Verkehrsteilnehmer behindert, soll ab dem Jahr 2011 weder Bußgeld noch Strafpunkte in Flensburg erhalten. Entsprechende Pläne hat laut der Unternehmensberatung "Pilotprojekt" das Bundesverkehrsministerium, das damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg reagiert.
Verfassungswidrige Regelung
Die Richter hatten die sogenannte "Situative Winterreifenpflicht" in Deutschland als verfassungswidrig angesehen. Nachbesserungen an der Regelung sind somit erforderlich. Dass eine Bestrafung bei Verstoß vorerst ausgesetzt wird, wollte das Ministerium auf Anfrage allerdings noch nicht bestätigen. Verkehrsminister Peter Ramsauer wird die Problematik Anfang Oktober auf einer Konferenz mit seinen Länderkollegen besprechen.
Unabhängig von der Entscheidung können Versicherungen den Autofahrern bei einem Unfall auf vereister Fahrbahn weiterhin eine Teilschuld unterstellen, wenn sie nur mit Sommerreifen unterwegs gewesen sind. Eine Abschaffung von Bußgeld und Strafpunkten würde der Fortsetzung dieser Handhabung nicht entgegenstehen, da das Gesetz formal bestehen bleibt. (mid)