Zapfsäule abgezockt

Urteil des Oberlandesgerichtes Braunschweig

Dass man sich an der Tankstelle gelegentlich abgezockt vorkommt, ist ein verbreitetes Gefühl, aber vermutlich legal. Wer aber anderseits eine Tankstelle abzockt, muss auf der Hut sein, wie dieses Urteil beweist.

Wer einen technischen Defekt einer automatischen SB-Tankstelle ausnutzt, um sein Fahrzeug ohne Bezahlung zu betanken, macht sich des Computerbetruges strafbar. Das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: Ss 64/0) verurteilte eine Autofahrerin, die zufällig herausgefunden hatte, dass Tankfüllungen für mehr als 70 Euro nicht von ihrem Konto abgebucht wurden.

Vorinstanz muss neu entscheiden

Sie hatte daraufhin etwa 30 Mal für 71 bis 80 Euro in betrügerischer Absicht getankt, fanden die Braunschweiger Richter. Die Höhe der Strafe muss nun erneut von der Vorinstanz entschieden werden. Das Amtsgericht hatte die Angeklagte zunächst vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen, weil ihr Verhalten weder unter dem Gesichtspunkt des Betruges, des Computerbetruges, des Erschleichens von Leistungen, des Diebstahls noch dem der Unterschlagung strafbar sei. (AG)

Keine Beiträge vorhanden