Warnwesten-Pflicht in Luxemburg

Neue Verkehrsregeln

Luxemburg hat seine Verkehrsregeln geändert. Dazu gehört auch die Warnwesten-Pflicht. Wer sich nicht daran hält, wird sofort abkassiert.

Wer mit dem Auto nach Luxemburg fährt, muss seit kurzem einige Neuerungen beachten. Zum 1. April hat das Nachbarland wichtige Verkehrsregeln geändert, wie der ADAC in München berichtet. Die Missachtung der neuen Regeln wird mit Bußgeldern zwischen 24 bis 145 Euro geahndet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung der Warnwestenpflicht. Alle Fahrer müssen eine Warnweste mit sich führen, die nach einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn oder einer Schnellstraße getragen werden muss.

Verstärkte Kontrollen

Der ADAC weist darauf hin, dass die luxemburgische Polizei die Einhaltung der neuen Vorschriften verstärkt kontrolliert und Bußgelder direkt vor Ort kassieren kann. Verboten ist in Luxemburg nun auch eine Mischbereifung, also die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen. Zudem darf an Bushaltestellen nicht mehr gehalten werden, wenn das eigene Fahrzeug nicht ausdrücklich dazu berechtigt ist. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen wurde das Tempolimit auf Autobahnen bei Regen auf 90 Stundenkilometer heraufgesetzt. (dpa/gms)

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