Vollkasko bei Leihwagen nicht obligatorisch

Der Nutzer eines Miet- oder Ersatzwagens darf nicht davon ausgehen, dass der Wagen eine Vollkasko hat. Und der Verleiher muss nicht darauf hinweisen, wie der Wagen versichert ist.

Ein Autofahrer darf sich nicht darauf verlassen, dass ein Leihwagen vollkaskoversichert ist. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 8 U 6/06).

Kunde muss selbst nachfragen

Wie die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» meldet, gab das Gericht damit der Schadenersatzklage eines Autohändlers statt. Dieser hatte einem Kunden einen Kleinwagen als Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, so lange sich dessen eigener Wagen in Reparatur befand. Eine Mitarbeiterin des Kunden verursachte mit dem Auto einen Unfall. Den Schaden in Höhe von rund 5300 Euro wollte der Kläger ersetzt haben. Der Kunde meinte aber, er müsse keinen Schadenersatz leisten. Er habe darauf vertraut, dass der Wagen vollkaskoversichert sei.

Das Gericht entschied allerdings, dass sich der Kunde vorher hätte vergewissern müssen, welcher Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Von einem Vollkaskoschutz habe er nicht ausgehen dürfen. Höchstens bei hochwertigen Wagen hätte der Verleiher seinen Kunden explizit darauf hinweisen müssen, dass keine Vollkasko besteht.

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