Urteil: Andere Regulierung bei Teilkasko

Bei einer Teilkaskoversicherung werden der Unfall und ein daraus entstandener Brand als zwei unterschiedliche Tatbestände gewertet. Nachdem ein Autofahrer mehrere Bäume gerammt hatte, war sein Wagen in Flammen aufgegangen.

Bei einem Fahrzeugbrand nach einem Unfall muss die Teilkaskoversicherung einem Urteil zufolge nur den von dem Feuer verursachten Schaden tragen. Der zuvor beim Aufprall auf ein Hindernis entstandene Schaden muss nicht bezahlt werden, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht.

Versicherung verklagt

Im konkreten Fall war der Kläger mit seinem teilkaskoversicherten Auto gegen mehrere Bäume gefahren und in einen Graben geschleudert worden. Sein Pkw sei daraufhin in Brand geraten. Von seiner Versicherung habe der Kläger später verlangt, den gesamten Unfallschaden zu ersetzen.

Dem widersprach der 8. Zivilsenat: Laut Vertrag umfasse die Teilkaskoversicherung nicht wie etwa eine Vollkaskoversicherung den Ersatz von Unfallschäden, sondern nur die Schäden, die durch Brand oder Explosion entstanden seien. Daher sei der Versicherungsfall erst mit dem Ausbruch des Brandes und nicht bereits mit dem Aufprall auf die Bäume und dem Schleudern in den Graben entstanden. Entscheidend sei, dass Brand und Unfall versicherungsrechtlich zwei unterschiedliche Tatbestände erfüllten.

Für die Schadensregulierung sei deswegen vom Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, allerdings vor dem Brandausbruch auszugehen. Der Senat hat nach eigenen Angaben eine Revision nicht zugelassen. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle 8 U 155/05)

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