Die Anschaffung eines Autos will wohl überlegt sein. Schließlich ist es eine Anschaffung, die ins Geld geht. Wer indes ein Auto bestellt und es dann doch nicht haben will, für den kann es teuer werden.
Wer einen Kaufvertrag für ein Auto unterschreibt, sollte sich seiner Sache sicher sein. Denn will ein Käufer den Wagen am Ende doch nicht haben, muss er unter Umständen Schadenersatz zahlen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: VIII ZR 123/09) in Karlsruhe können Schadenersatzforderungen eines Händlers in Höhe von 10 Prozent in einem solchen Fall wirksam sein.
Ernste Konsequenzen
Verkehrsjurist Klaus Heimgärtner vom ADAC weist darauf hin, dass ein Käufer sich über derartige Konsequenzen im Klaren sein muss. Der Käufer binde sich durch den unterzeichneten Vertrag. Trotzdem seien nachträgliche Bemühungen um einen Rücktritt nicht ungewöhnlich: «Solche Fälle kommen immer wieder vor.» Neben den vom BGH bestätigten 10 Prozent Schadenersatz seien auch 15 Prozent durchaus üblich.
In dem verhandelten Fall war eine Kundin von einem Kaufvertrag für einen 29 000 Euro teuren Wagen zurückgetreten. Die Verkäuferin verlangte unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 10 Prozent des Preises als Schadenersatz. (dpa)