«Unfallfrei» schließt kleinere Beulen aus

Kauf von Gebrauchtwagen

Wird ein Gebrauchtwagen als «unfallfrei» angeboten, dann darf er nicht einmal über kleine Beulen verfügen. Wird ein solcher Schaden festgestellt, dann rechtfertigt das die Rückabwicklung des Vertrages.

Das Merkmal «unfallfrei» im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ist eng gefasst. Auch kleinere Blechschäden dürfen nicht vorhanden sein, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Nur Kratzer okay

Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag «unfallfrei» im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer. Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301). (mid)

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