Unfall kann für Radler teuer werden

Begehen Fahrradfahrer mehrere Verkehrsverstöße, erhöht sich deren Haftungsanteil. Dies musste eine Münchener Radlerin nun am eigenen Leib schmerzlich erfahren.

Der Zusammenstoß mit einem Auto kann für vorschriftswidrig fahrende Radler teuer werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az: 344 C 26559/05) hervor, das am Montag veröffentlicht wurde. Üblicherweise haftet ein Autofahrer wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mit zwei Dritteln, während auf den Radfahrer ein Drittel entfällt. Bei mehreren Verkehrsverstößen des Fahrradfahrers erhöhe sich aber sein Haftungsanteil, urteilte das Gericht. Dies gelte etwa, wenn ein Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs sei, im Dunkeln schlecht sichtbar sei, und er ein Warnlicht an einer Garagenausfahrt missachte.

Im vorliegenden Fall war eine Frau abends auf dem Gehweg einer Einbahnstraße in die falsche Richtung geradelt. Im Dunkeln war sie schlecht zu erkennen. Obwohl ein Warnlicht blinkte, stieß sie an einer Tiefgaragenausfahrt mit einem Auto zusammen, das gerade auf die Straße einbog. Die Radlerin erlitt Verletzungen und wollte Schmerzensgeld und eine Erstattung der Arztkosten von insgesamt 729 Euro. Das Auto wurde eingedellt und verkratzt. Die Fahrerin hatte deshalb auf Ersatz der Reparaturkosten von 1057 Euro geklagt. Im Urteil wich der Richter von der üblichen Verteilung der Haftung ab. Die Autofahrerin muss demnach nur zu einem Drittel haften, während der Radlerin wegen ihrer Verstöße zwei Drittel auferlegt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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