Unbedingt auf den richtigen Kraftstoff achten

Wer als Fahrer bei einem fremden Auto den falschen Kraftstoff in den Tank füllt, muss für den dann unvermeidlichen Motorschaden selbst aufkommen. Die Privathaftpflicht greift in diesem Fall nicht.

Wird ein fremdes Auto mit falschem Kraftstoff betankt, springt die private Haftpflichtversicherung nicht für diesen Schaden ein. Die Privathaftpflicht greift nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht werden. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az.: 11 O 105/05), berichtet die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Ausgabe 12/2007).

Im verhandelten Fall hatte der Kläger als Beifahrer die kurze Abwesenheit des Fahrers eines Dieselfahrzeugs genutzt, um dieses zu betanken. Statt Diesel füllte er aber Benzin nach. Die Kosten für den dadurch auftretenden Motorschaden in Höhe von rund 7000 Euro meldete er seiner privaten Haftpflichtversicherung. Diese lehnte eine Zahlung jedoch ab und wurde vom Gericht darin bestätigt.

Der Kläger habe den Schaden nicht als Beifahrer, sondern als Fahrer eines Kraftwagens verursacht, da er das Auto an die Zapfsäule gefahren habe. In seiner Eigenschaft als Fahrzeugführer sei er jedoch nicht privat haftpflichtversichert. Die Kosten für den Schaden muss er daher selber tragen. (dpa)

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